Vorlage - VII/STR/20/0974/23
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die Stellungnahme der Stadt Zeitz zur überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | § 137 Abs. 6 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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Begründung:
Der Landesrechnungshof ist zu sog. überörtlichen Prüfungen befugt und führt diese in eigenem Ermessen durch. Er erstellt nach Abschluss der Prüfungen einen Prüfbericht. Dieser ist durch den Hauptverwaltungsbeamten zusammen mit seiner Stellungnahme dem Stadtrat vorzulegen.
Die Kommunalaufsicht ist zudem für die Umsetzung der Beanstandungen zuständig, weswegen ihr auch die Stellungnahme zuzuleiten ist.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
- Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz vom 30.08.2023 – nicht in Papierform – nur im ALLRIS eingestellt
- Stellungnahme der Stadt Zeitz
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Bericht LRH Prüfg EÖB 30.08.2023 (42651 KB) | ||
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2 | Stellungnahme zur Prüfung LRH (23256 KB) |