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Vorlage - VII/STR/20/0974/23  

Betreff: Stellungnahme der Stadt Zeitz zur überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
05.12.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Bericht LRH Prüfg EÖB 30.08.2023
Stellungnahme zur Prüfung LRH

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die Stellungnahme der Stadt Zeitz zur überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 137 Abs. 6 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

Der Landesrechnungshof ist zu sog. überörtlichen Prüfungen befugt und führt diese in eigenem Ermessen durch. Er erstellt nach Abschluss der Prüfungen einen Prüfbericht. Dieser ist durch den Hauptverwaltungsbeamten zusammen mit seiner Stellungnahme dem Stadtrat vorzulegen.

 

Die Kommunalaufsicht ist zudem für die Umsetzung der Beanstandungen zuständig, weswegen ihr auch die Stellungnahme zuzuleiten ist.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

  • Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz vom 30.08.2023  nicht in Papierform nur im ALLRIS eingestellt
  • Stellungnahme der Stadt Zeitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht LRH Prüfg EÖB 30.08.2023 (42651 KB)    
Anlage 2 2 Stellungnahme zur Prüfung LRH (23256 KB)