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Vorlage - VII/STR/75/0976/23  

Betreff: 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz
(Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
06.12.2023 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
20231206_4.Änderungssatzung_Entwässerungsgebührensatzung
20231206_Synopse_4.Änderungssatzung_Entwässerungsgebührensatzung

Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:

 

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslo­sen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsge­bührensatzung zentral/dezentral).

 


 

Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:  Die derzeit geltenden Abwassergebühren des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz basieren auf der Gebührenvorkalkulation aus dem Jahr 2020 für den dreijährigen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023.

 

Infolge des Auslaufens des Kalkulationszeitraumes ist es erforderlich, eine neue Kalkulation für

einen mit dem 1. Januar 2024 beginnenden Kalkulationszeitraum zu erstellen.

 

Die Gebührenkalkulation hat nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA)

zu erfolgen. Nach § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Diesem Grundsatz folgend, wurden für die Jahre 2024 bis 2026 einheitliche Gebührensätze für den Eigenbetrieb kalkuliert.

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten

ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden. Die Nachkalkulation erfolgte auf Basis der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2021 und 2022, für das Jahr 2023 wurden voraussichtliche Ist-Werte auf Basis der Kostenentwicklung zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Nachkalkulation wurden in den Gebührensätzen berücksichtigt

 

Anlagen:

 

-          4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen

Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von

Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der

Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral)

-          Entwurf des Berichtes über die Erstellung der Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Zeitz 2021 bis 2023 und der Gebührenkalkulation 2024 bis 2026

-          Synopse

.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20231206_4.Änderungssatzung_Entwässerungsgebührensatzung (59 KB)    
Anlage 2 2 20231206_Synopse_4.Änderungssatzung_Entwässerungsgebührensatzung (89 KB)