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Vorlage - VII/STR/75/0977/23  

Betreff: Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
06.12.2023 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
WP 2024 EB AW ZZ 20.11.2023

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 20.11.2023 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

7.627.790 EUR

 

in den Aufwendungen auf

7.511.788 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

116.002 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

5.782.384 EUR

 

in den Ausgaben auf

5.782.384 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2024 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

3.774.864 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

1.318.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

15.897.905 EUR

 


 

Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebs­gesetzes.

 

Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.

 

Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 in der Fassung vom 20.11.2023 ausgereicht.

 

Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkula­tionszeitraum 2024 bis 2026 erstellten Gebührenvorkalkulation unter Einbeziehung der Ergeb­nisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023.

 

Für das Wirtschaftsplanjahr 2024 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen (ca. 4.164 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 3.775 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzie­rungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.

 

Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.

 

Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 1.318 TEUR (entsprechend § 110 KVG LSA = < 20 % der Umsatzerlöse genehmigungsfrei) für das Jahr 2024 zu bestätigen.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


 

Anlagen:

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 vom 20.11.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WP 2024 EB AW ZZ 20.11.2023 (9955 KB)