Vorlage - VII/STR/75/0977/23
|
|
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 20.11.2023 wie folgt:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 7.627.790 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 7.511.788 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 116.002 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 EUR |
|
|
|
| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 5.782.384 EUR |
| in den Ausgaben auf | 5.782.384 EUR |
|
|
|
2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2024 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 3.774.864 EUR |
|
|
|
| Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 1.318.000 EUR |
|
|
|
3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 15.897.905 EUR |
Gesetzliche Grundlage: |
|
bereits gefasste Beschlüsse: |
|
|
|
Begründung:
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes.
Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.
Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 in der Fassung vom 20.11.2023 ausgereicht.
Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 erstellten Gebührenvorkalkulation unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023.
Für das Wirtschaftsplanjahr 2024 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen (ca. 4.164 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 3.775 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzierungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.
Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.
Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 1.318 TEUR (entsprechend § 110 KVG LSA = < 20 % der Umsatzerlöse genehmigungsfrei) für das Jahr 2024 zu bestätigen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
|
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | WP 2024 EB AW ZZ 20.11.2023 (9955 KB) |