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Vorlage - VII/STR/20/0992/23  

Betreff: Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
22.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport abgelehnt   
Ordnungsausschuss Vorberatung
23.01.2024 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
24.01.2024 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
29.01.2024 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
31.01.2024 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Fortschreibung HKK 22.12.2023

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes

Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/20/0613/17

VI/STR/20/0824/18

VII/STR/20/0102/2702/20

VII/STR/20/0537/22

VII/STR/20/0852/23

 

 

 

Begründung:

 

Aufgrund der Situation, dass der Haushaltsausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, war die Stadt Zeitz verpflichtet, auf Grundlage des § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.

Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 beschlossen.

 

Diese Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzept ist die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2024. Es dient dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erreichen, in dem das erwartete Haushaltdefizit durch geeignete Maßnahmen reduziert wird.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gliedert sich in Punkt 4 wie folgt:

1. laufende Konsolidierungsmaßnahmen

2. neue Konsolidierungsmaßnahmen

3. sonstige Konsolidierungsmaßnahmen

4. Maßnahmenpfung

5. nicht umsetzbare Konsolidierungsmaßnahmen

6. gestrichene Konsolidierungsmaßnahmen

 

Der 1. Teil beinhaltet im Wesentlichen die im Jahr 2017 im Maßnahmeplan zur Verbesserung der Liquidität dargestellten Maßnahmen sowie Maßnahmen, die bereits in vergangenen Konzepten aufgenommen wurden.

 

Unter Teil 2 werden die Maßnahmen dargestellt, die neu in das Konsolidierungskonzept aufgenommen wurden.

 

Der Teil 3. belegt Maßnahmen, die konsolidierend auf den Haushalt wirken, jedoch nicht mit Haushaltspositionen belegt werden können.

 

Die im 4. Teil benannten Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung. Im Teil 5 sind die Maßnahmen aufgeführt, die keinen Eingang in das Haushaltskonsolidierungskonzept fanden.

 

Teil 6 beinhaltet die Maßnahmen, welche auf Grund äerer Einflüsse keine Konsolidierungseffekte (mehr) erzielen.

 

In den Anlagen sind die Details der jeweiligen Maßnahmen und deren haushaltsverbessernde Wirkung dargestellt. Zudem ist eine Gesamtübersicht über den gesamten Konsolidierungseffekt beigefügt.


 


 

 

 

 

 

1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2024 2027 der Stadt Zeitz 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fortschreibung HKK 22.12.2023 (2356 KB)