Inhalt

Vorlage - VII/STR/20/0993/23  

Betreff: Anhörung des Ortschaftsrates zur Haushaltssatzung 2024 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
09.01.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg zur Kenntnis genommen     
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
13.02.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz zur Kenntnis genommen     
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
15.01.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau zur Kenntnis genommen     
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
23.01.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
25.01.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
29.01.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz abgelehnt     
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
30.01.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen zur Kenntnis genommen     
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
07.02.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen     

Ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes

Sachsen-Anhalt

§ 19 Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 84 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen rechtzeitig vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören. Zu den wichtigen Angelegenheiten gehört unter anderem die Veranschlagung der Haushaltsmittel, soweit es sich um Ansätze für den Ortschaftsrat handelt.

 

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2024 konnte nicht ausgeglichen werden.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf    64.333.200 Euro.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf   77.333.000 Euro.

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von    12.999.800 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf     14.614.200 Euro

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf     20.259.100 Euro

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.587.700 Euro festgesetzt.

 

Die für die Ortschaft veranschlagten Mittel sind als Anlage beigefügt.

Der Ortschaftsrat berät über die veranschlagten Mittel für die Ortschaft und erteilt die Stellungnahme zum Protokoll.

 
 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Haushaltsplan Ortschaft