Vorlage - VII/STR/20/0993/23
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Ohne
Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 19 Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
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Begründung:
Gemäß § 84 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen rechtzeitig vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören. Zu den wichtigen Angelegenheiten gehört unter anderem die Veranschlagung der Haushaltsmittel, soweit es sich um Ansätze für den Ortschaftsrat handelt.
Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2024 konnte nicht ausgeglichen werden.
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 64.333.200 Euro.
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 77.333.000 Euro.
Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 12.999.800 Euro.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 14.614.200 Euro
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 20.259.100 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.587.700 Euro festgesetzt.
Die für die Ortschaft veranschlagten Mittel sind als Anlage beigefügt.
Der Ortschaftsrat berät über die veranschlagten Mittel für die Ortschaft und erteilt die Stellungnahme zum Protokoll.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Haushaltsplan Ortschaft