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Vorlage - VII/STR/20/0994/23  

Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
22.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport abgelehnt   
Ordnungsausschuss Vorberatung
23.01.2024 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
24.01.2024 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
29.01.2024 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
31.01.2024 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Haushalt2024_Gesamtdokument
Änderungsliste zum Haushalt 2024 Stand 26.01.2024
Zusammenfassende Information über Maßnahmen im Entwurf zum Haushaltsplan 2024 (003)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2024 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung gem. § 100 (1) KVG LSA zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2024 enthält:

- die Festsetzung des Haushaltsplanes,

- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen   

            (Verpflichtungsermächtigungen),

- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.

 

Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.

Bestandteile des Haushaltsplanes sind:

- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und

- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.

 

In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.

 

Der Ergebnisplan 2024 konnte nicht ausgeglichen werden.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf   64.333.200 Euro.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf  77.333.000 Euro.

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 12.999.800 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf    14.614.200 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf    20.259.100 Euro.

 

Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 57.200 Euro zur Verfügung.

Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 5.587.700 Euro vorgesehen.

 

 

 

 

 

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

liegen bereits vor 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt2024_Gesamtdokument (14521 KB)    
Anlage 2 2 Änderungsliste zum Haushalt 2024 Stand 26.01.2024 (155 KB)    
Anlage 3 3 Zusammenfassende Information über Maßnahmen im Entwurf zum Haushaltsplan 2024 (003) (100 KB)