Vorlage - VII/STR/20/1008/24
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Hinweis:
Bei der Auswertung ist zu beachten, dass sich die Stadt Zeitz bis 01.09.2023 in der vorläufigen Haushaltsführung befand.
Es handelt sich um eine vorläufige Ergebnisrechnung für das Jahr 2023, da bis Ende Februar 2024 (Buchungsschluss) noch Rechnungen bzw. Aufwendungen verbucht werden, deren Leistung im Jahr 2023 erbracht wurde.
Anlagen:
Quartalsabrechnung zum 31.12.2023 – Ergebnisplan