Vorlage - IV/STR/STR/0490/06
|
|
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Rechnungsprüfungsamt folgenden Prüfauftrag zu erteilen:
Vorgang: Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Erhebung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung des Zemag-Altwerkes B-Plan 21.
Gesetzliche Grundlage: § 129 GO LSA i.V.m. der Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt Zeitz in der jeweils gültigen Fassung
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
Im Bericht zum Sonderprüfauftrag – Vorgang: Sachverhalt zur Erschließung B-Plan 21 (Zemag – Altwerk) und Stellungnahmen der Verwaltung Punkt 6.1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen –wird festgestellt, dass Erschließungsbeiträge nicht satzungsgemäß erhoben wurden. Deshalb macht sich die Erteilung eines Prüfauftrages erforderlich.