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Vorlage - IV/STR/040/0493/06  

Betreff: Erhalt des Wandbildes des Künstlers Joachim Hering am Abrissobjekt Kindertagesstätte "Musikus", Auf dem Schlagstück und die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.700,00 €
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
Hoch- und Tiefbauamt
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Anhörung
Bauausschuss Anhörung
04.10.2006 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Finanzausschuss Anhörung
17.10.2006 
Sitzung des Finanzausschusses    
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Anhörung
23.11.2006 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.11.2006 
18. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 09.11.2006 

 

1.      das Wandbild des Künstlers Joachim Hering am Abrissobjekt Kindertagesstätte „Musikus“, Auf dem Schlagstück in Zeitz zu erhalten und

 

2.      die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 02.4640.9600 – Abriss KITA „Musikus“ in Höhe von 12.700,00 €.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            keine

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Beschluss des Stadtrates vom 10.03.2005

                                                                      Beschluss-Nr. IV/0141/1003/05

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Begründung:

 

1.      Erhalt des Wandbildes:

Zum Erhalt des Wandbildes des Künstlers Joachim Hering am Abrissobjekt Kindertagesstätte „Musikus“, Auf dem Schlagstück in Zeitz wurden zwei weitere Varianten geprüft:

 

Variante 1:

Anbringen des Wandbildes an die Schallschutzmauer der Bühne am Schlosspark

Bestandteil des B-Planes Nr.: 43 der Stadt Zeitz ist der Bericht Nr.: 1650/05 vom Ingenieurbüro BIWA aus Gera zum Schall- und Immissionsschutz. In diesem Bericht ist auf Seite 11 unter der Überschrift „Aktive Schallschutzmaßnahmen“ festgehalten, dass die Schallschutzwand in Richtung der Bühne absorbierend ausgebildet werden muss. Bei einer Gestaltung dieser Wand würde aber gerade das Gegenteil  - also  reflektierend erreicht werden, da das Wandbild nur auf einer harten Oberfläche (z.B. Mauerwerk) aufgetragen werden kann. Damit wird dem geforderten Effekt der Schallminderung entgegengewirkt. Da nun an der Rückseite der Schallschutzwand begrünt werden soll, um die beeinträchtigten Sichtbeziehungen auszugleichen (s. S. 13 in der Begründung zum B-Plan Nr.: 43) würde ein hier angebrachtes Wandbild außerdem verdeckt werden.

Diese Variante kann also nicht umgesetzt werden.

 

Variante 2:

Angebot der Fa. Sauerbier und Link GmbH vom 14.09.2006

Die Fa. Sauerbier und Link GmbH Zeitz legte am 14.09.2006 ein überarbeitetes Angebot zum Erhalt des Wandbildes vor (Anlage 1). Die Ausführung der Arbeiten wurden hinsichtlich der Statik mit einem Ingenieurbüro für Prüfstatik in Leipzig abgestimmt.

Das angebotene Leistungspaket beinhaltet

-           Planung, Statik, Prüfstatik, Arbeitsvorbereitung,

-           Baustelleneinrichtung,

-           Einrüstung der Frontseite sowie ca. 2 m je Längswand außen

-           Aufbringung von Stahlbetongurten auf der Erdgeschossdecke und der Dachdecke ca. 30/30 cm mit Hilti-Hit-Verbindungen sowohl zur Wand als auch zu den Decken

(auf der Erdgeschossdecke aus Sicherheitsgründen mit Dachprofil stark abgeschrägt),

-           Ausmauerung der Fenster

-           Hilfsunterstützungen bei den Decken

-           Sägeschnitte bei den Decken und Wänden (siehe beiliegende Skizze)

-           Abbruch bauseitig

-           flächenbündiges Verputzen der ausgemauerten Fenster

-           Abdeckung des oberen Wandabschlusses und der Schnittflächen der Längswände mit Titanzink als Klempnerarbeit

 

Dieses Leistungspaket wird zu einem Pauschalpreis in Höhe von 10.950,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer               in Höhe von   1.750,00 € angeboten.

Der Gesamtpreis der Maßnahme beträgt damit                                          12.700,00 €.             

 

Die Verwaltung prüft die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe.

 

 

2.      Notwendigkeit der überplanmäßigen Ausgabe:

 

Auf der Haushaltsstelle 02.4640.9600 Abriss Musikus sind Mittel in Höhe von 23.500 € veranschlagt.

Durch den Erhalt des Wandbildes entsprechend den Ausführungen in der Variante 2 entstehen Mehrausgaben in Höhe von 12.700 €.

Der Abriss des Gebäudes der ehemaligen KITA „Musikus“ ist auch noch zwingend im Haushaltsjahr 2006 notwendig, da dass Gebäude derzeit als Abendteuerspielplatz für Kinder und Jugendliche des Wohngebietes dient. Es stellt damit eine erhebliche Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Die Deckung dieser Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben auf der Haushaltstelle 02.8820.9500.800 – Sanierung Kloster Posa.

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:         €

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-              2. Jährliche Folge-              3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                  kosten:                  gene Einnahmen:

    nahme:   12.700,00 €                   €                    

                                         %

 

  Mittel sind veranschlagt

              VMH  €

              2007             

 

 

Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt:

 

überplanmäßige Bewilligung mit Deckung

aus der Haushaltsstelle 02.8820.9500.800 – Sanierung Kloster Posa