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Vorlage - IV/STR/0OB/0530/06  

Betreff: Überplanmäßige Ausgaben zur Aufstockung des Eigenanteils der Stadtbauförderprogramme
Haushalt 2006
1. Überarbeitung der Vorlage auf Grund des Antrages von Dr. Altmann im Stadtrat vom 28.09.2006 (Deckungsvorschläge)
2. Aktualisierung der Vorlage auf Grund der Anfrage von Herrn Buzalski im BA am 04.10.2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtsanierung
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Entscheidung
Bauausschuss Vorberatung
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
16.11.2006 
gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses an Amt/Ausschuss verwiesen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung

Der Stadtrat beschließt,

Der Stadtrat beschließt, 

 

Der Eigenanteil des Programms Stadtsanierung (SAN) unter der Haushaltsstelle 02.6150.9871.610 wird überplanmäßig um 109.900 € erhöht.

 

Der Eigenanteil des Programms städtebaulicher Denkmalschutz (STD) unter der Haushaltsstelle 02.3650.9871.610 wird überplanmäßig um 84.500 € erhöht.

 

Die Deckung erfolgt aus den in der Begründung (überarbeitete Vorlage) Punkt 1 ersichtlichen Haushaltsstellen.

Gesetzliche Grundlage: §§ 4, 97 GO LSA

Gesetzliche Grundlage:            §§ 4, 97 GO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:  Haushaltssatzung

 

aufzuhebende Beschlüsse:     keine

 

Begründung:

 

Die Begründung der Stadtratsvorlage vom 28.09.2006 (FA 12.09.2006, BA 13.09.2006, HA 21.09.2006) bleibt erhalten. Im Folgenden die Überarbeitungen.

 

 

 

In Vorbereitung auf den Beratungstermin mit dem Oberbürgermeister am 25.07.2006 wurden die Anlage 3 (STD) und die Anlage 4 (SAN) der ursprünglichen Begründung erstellt.

 

Die darin enthaltenen Ansätze für Fortführungsmaßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2006 gliedern sich wie folgt auf.

 

STD (Anlage 3)

 

Besenstraße 5a    167,0

 

Hist. Bauhof         3,0

 

Dach Michaeliskirche      85,4

 

Braustraße 6     527,2

 

Rahnestraße 16 (Abschluss/Sicherung) 137,4

 

Scharrenstrasse  31 – 34     74,0

 

 

     994,0 T €

 

 

 

SAN (Anlage 4)

 

Messerschmiedestraße 10   138,9

 

Neumarktstraße 10      22,3

 

Abschlaggraben    318,9

 

Braustraße 2/3 -Abbruch-     61,9

 

 

      542,0 T €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.    Gemäß Antrag von Dr. Altmann im Stadtrat vom 28.09.2006 sind die Deckungsvorschläge in der Anlage 6 wie folgt überarbeitet worden:

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben herangezogene Haushaltsstellen:

 

HHST

Erläuterung zu HH-St.-Nr.

Deckungsanteil

 

02.5600.9350

 

 

Ausstattung Sportstätten

 

4,0 T€

 

02.8800.9410

 

 

Erschließung B-Plan 34

 

4,0 T€

 

02.6300.9350

 

 

Erneuerung von Geländern

 

5,0 T€

 

02.6210.9401

 

 

Wohnfeldverbesserung

Feld-, Wald- und Wiesenweg

 

 

         50,0 T€

 

02.6150.9401

 

 

Dorferneuerung Hainichen

 

2,5 T€

 

02.6150.9402

 

Programm Stadtumbau – Ost

Einzelmaßnahme Fenster Schwimmhalle

 

 

25,2 T€

 

02.5810.9400

 

 

Bau Schallschutzmauer

 

15,0 T€

 

02.3210.9406

 

 

Barockausstellung Sekundogenituren

 

29,6 T€

 

02.1300.9351

 

Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens

 

 

3,5 T€

 

02.1300.9358

 

 

Erweiterung der Ausrüstung für Gefahrenabwehr

 

 

1,0 T€

 

02.1300.9355

 

 

Ausrüstung für Jugendfeuerwehr und Katastrophenschutz

 

 

1,5 T€

 

02.5810.9850

 

 

Zuschuss an Laga für offene Schlussrechnungen

 

 

 

53,1 T€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.    Aktualisierung der Vorlagen auf Grund der Anfrage von Herrn Buzalski im Bauausschuss am 04.10.2006:

 

-           Aufschlüsselung der Baumaßnahmen die die Verwaltung leisten kann

-           Reduzierung der Einbeziehung der DSK auf ein Mindestmaß

 

 

 

 

  •      Grundsätzlich werden alle städtischen Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbau) durch die Stadt betreut, die Übernahme der Bauherrenfunktion durch die DSK wird ausgeschlossen.

 

  •      Seitens der Verwaltung kann der Abschluss von Förderverträgen (private Instandsetzungs- und Ordnungsmaßnahmen) deren Überwachung und Abrechnung erfolgen. Dies wären als Fortführungsmaßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2006 die Rahnestraße 16 und Neumarktstraße 10, sowie für die folgenden Jahre alle anfallenden Maßnahmen und die privaten Abbruchmaßnahmen an der östlichen Seite der Wasservorstadt.

 

  •      Die öffentlichen Fördermaßnahmen betreffend können seitens der Verwaltung folgende Leistungen übernommen werden:

 

-           Erstellung des „Grundlagenpapiers“ als Voraussetzung der Registrierung der

Einzelmaßnahmen durch das Landesverwaltungsamt

 

-           Aktualisierung der Kostenübersicht der Einzelmaßnahmen

 

 

Dies betrifft die Fortführungsmaßnahmen 2006 Braustraße 2/3 und Historischer Bauhof , sowie die Maßnahmen in den Jahren 2007 – 2011:

 

  • Kalktorhäuser (Gründungsverbesserung)
  • Verkehrsknoten Kalktor/ Wendischer Berg/ Baenschstraße
  • Abbrüche und Freiflächengestaltung Block 13
  • Fußwege Braustraße
  • Brühl (Straßenausbau)
  • Rathausfenster (4. BA)
  • Franziskanerkirche (Elektro, Brandschutztür)
  • Franziskanerkloster Klausurgebäude (Archiv), Freitreppe, Weg-Grün-Treppe
  • Franziskanerkloster Klausurgebäude Fassade
  • Franziskanerkloster Südfassade (Fenster)
  • Altmarkt (Umgestaltung

 

 

Die  Abrechnung gegenüber der Bewilligungsstelle erfolgt durch die DSK.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  •      Der Abschluss von Förderverträgen bei komplexen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen , deren Überwachung und Abrechnung muss durch die DSK erfolgen, da in der Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt dafür kein Personal zur Verfügung steht.

 

 

Dies betrifft folgende Fortführungsmaßnahmen:

 

  •      Besenstraße 5a
  •      Dach Michaeliskirche
  •      Braustraße 6
  •      Scharrenstraße 31 – 34
  •      Messerschmiedestraße 10
  •      Abschlaggraben

 

sowie die in den Jahren 2007 – 2011 anfallenden Maßnahmen, u.a. Hotel „Schwarzer Bär“.

 

 

Eine Aussage zur Herabsetzung des DSK-Honorars ist gegenwärtig nicht möglich.

Auf die Mitarbeit der DSK kann nicht verzichtet werden, da im Rahmen der Aufgabenübernahme der Stadt noch keine Klärung der personellen Fragen erfolgt ist.

Dies betrifft insbesondere die Betreuung der komplexen Instandsetzungs- und  Modernisierungsmaßnahmen, sowie die Abrechnung der städtischen Baumaßnahmen.

Für das Jahr 2006 sind das fast alle Fortführungsmaßnahmen.