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Vorlage - IV/GDE/040/0080/06  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 01.3210.7180 Museen - Zuweisungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Entscheidung
07.11.2006 
Sitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen   

Der Hauptausschuss der Gemeinde Deuben beschließt in seiner Sitzung am 14

Der Hauptausschuss der Gemeinde Deuben beschließt in seiner Sitzung am 14.11.2006:

 

1.                  Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.000,00 € in der Haushaltsstelle

01.3210.7180 Museen – Zuweisungen.

 

2.                  Die Mittel hierfür sollen aus der Haushaltsstelle 01.5620.5100 Sportplatz – Unterhaltung sonst. unbewegl. Vermögen entnommen werden.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                          § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der

                                                                                    Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

                                                                                    (GO LSA)

 

 

Begründung:

 

Bei der Haushaltsplanung 2006 wurden in der Haushaltsstelle 01.3210.7180 Museen – Zuweisungen 2.000,00 € eingeplant. Der Verein „Zeitz – Weißenfelser – Braunkohlenrevier“ e.V. Deuben beantragt für das Jahr 2006  3.000,00 €, welche als Betriebskostenzuschuss gewährt werden sollen. Hierfür sisnd noch 1.000,00 € erforderlich.

 

Die fehlenden Mittel sollen aus der Haushaltsstelle 01.5620.5100 Sportplatz – Unterhaltung sonst. unbewegl. Vermögen gedeckt werden.