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Vorlage - IV/STR/010/0538/06  

Betreff: Umschichtung von Fördermitteln der Treppenanlage Schillerstraße für Maßnahmen der Wohnungsbaugesellschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Die Linke - PDS
Frau Fischer, Aufsichtsratsvorsitzende WBG Zeitz
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.11.2006 
gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
21.12.2006 
22. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/010/0538/06)

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Es ist beim Landesverwaltungsamt die Umschichtung der für die Treppenanlage Schillerstraße im Programm Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung bewilligten Fördermittel für die Modernisierung und Instandsetzung von geplanten Einzelmaßnahmen:

 

1.      Vater-Jahr-Straße 27

2.      Schillerstraße 20 und 27

3.      Lessingstraße 6

 

der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz zu beantragen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

bereits gefasste Beschlüsse:

aufzuhebende Beschlüsse:

 

Begründung:

 

Aufgrund von unvertretbaren Kostenüberschreitungen und Unwägbarkeiten bezüglich des Kanalbaus für die Entwässerung ist die Fortführung der Maßnahme ein Risiko.

Auch ist es problematisch die Treppe instand zu setzen, ohne dass die unmittelbar angrenzenden abrissreifen Ruinen vorher nicht abgerissen werden.

Stattdessen sollen die bewilligten und im Haushalt gesicherten Finanzmittel für die o.a. dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der WBG im Fördergebiet 1 eingesetzt werden. Diese geplanten Instandsetzungsmaßnahmen entsprechen den Zielen der Erhaltungssatzung, dem integrierten Stadtentwicklungskonzept und dem Unternehmenskonzept der WBG.

 

Die Gebäude auf den Grundstücken Vater-Jahn-Straße 27, Schillerstraße 20, 27 und Lessingstraße 6 stehen sämtlich unter Denkmalschutz. Auch deshalb steht der Erhalt in besonderem öffentlichen Interesse.

Da die Mittel bewilligt und im Haushaltsplan gesichert sind, entstehen für den Haushalt der Stadt Zeitz keine weiteren Mehrbelastungen.

Andernfalls müssten die bewilligten Mittel bei Nichtdurchführung der Maßnahme zurückgegeben werden.