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Vorlage - IV/GDÖ/014/0007/06  

Betreff: Vereinbarung zur Durchführung der Rechnungsprüfung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Pirkau
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Döbris Entscheidung
27.11.2006 
Sitzung des Gemeinderates Döbris ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Vereinbarung zur Durchführung der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt d

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Vereinbarung zur Durchführung der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz auf der Grundlage

des § 129 (1) GO LSA.

Der Bürgermeister wird beauftragt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                          §§ 125 und 127 GO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                                          keine

 

Begründung:

 

Gemäß § 125 GO LSA unterliegt die Gemeinde der örtlichen Prüfung durch eine kommunale Prüfungseinrichtung. Durch diese Vereinbarung soll die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz vorgenommen werden. Die Stadt Zeitz hält gemäß        § 127 (1) GO LSA ein Rechnungsprüfungsamt vor.