Vorlage - IV/GDE/065/0084/06
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Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben beschließt die Bewilligung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 11.500,00 € für die HH-Stelle 02.6300.9511 – Reko Straßen und Gehwege.
Die Deckung der Kosten erfolgt aus folgender HH-Stelle: 02.6300.9520 – Reko Siedlung Deuben.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung LSA § 97 in Verbindung mit § 44 Abs. 3
Punkt 4
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg (ZWA) beabsichtigt im Jahr 2007 den Schmutzwasserhauptsammler von Keutzschen nach Naundorf zu verlegen.
Im Rahmen dieser Baumaßnahme wird die Ortsdurchfahrt der Rosa-Luxemburg-Straße im OT Wildschütz durch den Burgenlandkreis grundhaft ausgebaut.
Durch die Gemeinde Deuben werden die Gehwege beidseitig grundhaft ausgebaut, die Straßenbeleuchtung erneuert und der Regenwasserkanal verlegt.
Auf der HH-Stelle 02.6300.9511 – Reko Straßen und Gehwege befinden sich derzeit keine finanziellen Mittel. Deshalb kann der Planungsvertrag, welcher für eine rechtzeitige Abstimmung und Planung mit den anderen Auftraggebern notwendig ist, nicht ausgelöst werden.
In Abstimmung mit dem Sachgebiet Haushaltswesen kann zur Deckung der notwendigen finanziellen Mittel die HH-Stelle 02.6300.9520 – Reko Siedlung Deuben herangezogen werden.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: €
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: € € €
%
Mittel sind veranschlagt
€ VMH € Hhst. Hhst.
2006 2006
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt:
aus HH-Stelle 02.6300.9520 – Reko Siedlung Deuben