Vorlage - IV/STR/STR/0563/06
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Der Stadtrat beschließt:
Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
Der mit dem Investor abgeschlossene Durchführungsvertrag einschließlich der 1. Änderung wird gebilligt.
Die Abwägungen der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
Die Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
Aufgrund der §§ 10 und 12 Baugesetzbuch vom 23. 09. 2004 zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. 06. 2005 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 49 „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße; Gleinaer Straße; Theodor-Arnold-Promenade bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde durchgeführt und ein Umweltbericht erarbeitet. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: §§ 10 und 12 Baugesetzbuch vom 23.09.2004
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
(Siehe Anlage)