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Vorlage - IV/STR/STR/0579/06  

Betreff: Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16 A "Ehemalige Artilleriekaserne"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Vorsitzender des Bauausschusses
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.11.2006 
gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.11.2006 
18. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A der Stadt Zeitz „Ehemalige Artilleriekaserne“ und die dazugehörige  Begründung einschließlich

Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A und die Begründung einschließlich Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu

benachrichtigen.

 

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse: 95/94 vom 04. 05. 1994 – Aufstellungsbeschluss

                                                   II/0135/0203/95 Änderung des Aufstellungsbeschlusses

aufzuhebende Beschlüsse:     -

 

Begründung:

Im Jahre 1994 fasste der Stadtrat den Beschluss zur Aufstellung eines B-Planes auf dem Gelände der ehemaligen Artilleriekaserne. Das Verfahren wurde nicht weiter geführt, da es der Stadtverwaltung offensichtlich nicht gelungen ist, für das in Rede stehende Gelände Investoren zu finden.  

 

Zur Beseitigung des städtebaulichen Missstandes ist es dringend erforderlich, das Gelände einer Nutzung zuzuführen.

 

Auf der Basis des Stadtratsbeschlusses vom 09. 11. 2006, Bebauung der ehemaligen Artilleriekaserne Geraer Straße B.-Nr. IV/STR/STR/0499/0911/06, ist nunmehr ein Billigungs- und Aufstellungsbeschluss erforderlich. Die Regelungsdichte sowie die Feststetzungen erlauben eine vom Stadtrat gewünschte Bebauung. Sie gewährleisten die notwendige städtebauliche Gestaltung zur Verbindung der bereits bebauten Siedlungsgebiete. Damit ist sichergestellt, dass die Investoren das Gelände in Bauabschnitten entwickeln können.