Vorlage - IV/STR/STR/0579/06
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Der Stadtrat beschließt:
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A der Stadt Zeitz „Ehemalige Artilleriekaserne“ und die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A und die Begründung einschließlich Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu
benachrichtigen.
Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: 95/94 vom 04. 05. 1994 – Aufstellungsbeschluss
II/0135/0203/95 Änderung des Aufstellungsbeschlusses
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Im Jahre 1994 fasste der Stadtrat den Beschluss zur Aufstellung eines B-Planes auf dem Gelände der ehemaligen Artilleriekaserne. Das Verfahren wurde nicht weiter geführt, da es der Stadtverwaltung offensichtlich nicht gelungen ist, für das in Rede stehende Gelände Investoren zu finden.
Zur Beseitigung des städtebaulichen Missstandes ist es dringend erforderlich, das Gelände einer Nutzung zuzuführen.
Auf der Basis des Stadtratsbeschlusses vom 09. 11. 2006, Bebauung der ehemaligen Artilleriekaserne Geraer Straße B.-Nr. IV/STR/STR/0499/0911/06, ist nunmehr ein Billigungs- und Aufstellungsbeschluss erforderlich. Die Regelungsdichte sowie die Feststetzungen erlauben eine vom Stadtrat gewünschte Bebauung. Sie gewährleisten die notwendige städtebauliche Gestaltung zur Verbindung der bereits bebauten Siedlungsgebiete. Damit ist sichergestellt, dass die Investoren das Gelände in Bauabschnitten entwickeln können.