Inhalt

Formular Hundehaltung Änderungsmitteilung

Angaben zum Halter des Hundes bzw. der Hunde

Gründe für eine Änderungsmitteilung

a) Änderung wegen Umzug

b) Neues Versicherungsunternehmen für meine Tierhaftpflichtversicherung


Maximal 20 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubt

c) Sonstige Änderung

Diese Änderungen zum Hunderegister werden an das Sachgebiet Kommunalabgaben weitergeleitet. Die Änderungen sind gebührenpflichtig.

Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Datenschutzhinweis

Bitte beachten Sie vor dem Absenden der Daten unsere Datenschutzerklärung

Erweiterte Datenschutzerklärung zur Nutzung dieses Onlineantrags

Sie haben die Möglichkeit, die Haltung von Hunden digital anzumelden, abzumelden oder umzumelden. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.

Wenn Sie die digitale Antragstellung nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:

Hundehaltung Änderungsmitteiung:

  • Name, Anschrift des Hundehalters, freiwillige Angaben: Telefonnummer und e-Mailadresse
  • ggf. Neue Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Datum des Einzugs
  • ggf. Name neues Versicherungsunternehmen
  • ggf. Datum Versicherungswechsel sowie Nachweise zum Versicherungswesel
  • ggf. Sonstige Gründe einer Änderungsmitteilung

Zugriff auf die Daten haben die Mitarbeiter des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung sowie des Sachgebiets Kommunalabgaben, die OZG-Beauftragte der Stadt Zeitz, die Redaktion der städtischen Website, sowie die Betreiber der Website iKiss (KID Magdeburg GmbH und Advantic GmbH).

Ihre Daten werden im Anschluss gem. § 15 Abs.3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) im zentralen Hunderegister Sachsen-Anhalt dauerhaft gespeichert. Entfällt der Grund der Datenerhebung (Hund verstorben oder abgegeben), werden die Daten im Hunderegister nach einem Jahr gelöscht, sofern kein Bissvorfall vorliegt. Eintragungen über Bissvorfälle oder sonstige Vorfälle, die zu einem Strafverfahren geführt haben, werden nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, Eintragungen über sonstige Vorfälle nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gesperrt.


(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)