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Verfügungsfonds "Stadtmitte Zeitz"

Die Stadt Zeitz hat als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation den Verfügungsfonds „Stadtmitte Zeitz“ eingerichtet. Ziel dieses Instruments ist es, privates Engagement und private Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren, Kooperationen zwischen unterschiedlichen Akteuren in Stadtzentren herbeizuführen, die Selbstorganisation privater Kooperationspartner zu stärken, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einsetzen zu können und Projekte zur Belebung des innerstädtischen Quartiers flexibel umzusetzen.

Für die Stadt Zeitz besteht das konkrete Ziel des Verfügungsfonds darin, durch gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und der Bürgerschaft den baulichen und funktionalen Strukturwandel der Stadtmitte von Zeitz voranzubringen. Diese Aktivitäten sollen mit dem Instrument des öffentlich-privaten Verfügungsfonds und als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung unterstützt werden.

Der Verfügungsfonds „Stadtmitte Zeitz“ ist ein Projektfonds, der aus maximal 50% Fördermitteln und mindestens 50% aus Eigenmitteln des Antragstellers finanziert wird. Gefördert werden kleinere Anschaffungen oder bauliche Aktivitäten (investive Maßnahmen), aber auch Konzepte, Studien, Öffentlichkeitsarbeit oder Vernetzungs- und Vermarktungskampagnen (nicht investive Maßnahmen) auf Basis eines Beteiligungsprozesses im Innenstadtbereich.

Die inhaltliche Ausrichtung sollte dabei unter den Gesichtspunkten Begrünung, Klimaschutz, Gestaltung und Belebung des öffentlichen Raumes sowie kulturelle Ideen, erfolgen. Die eingereichten Projektideen müssen sich zudem auf folgende Schwerpunkte fokussieren:

- Nachhaltigkeit muss gegeben sein
- Folgekosten bzw. Übernahme von Folgekosten und -arbeiten müssen nicht nachgewiesen werden
- Einbindung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger
- Eigeninitiative
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Imageverbesserung
- Belebung des Fördergebietes

Die Gesamtprojektkosten dürfen bei einer 50%-Förderung nicht über 10.000 € liegen. Der maximale Förderbetrag ist auf 5.000 € begrenzt. Sofern die 10.000 € Gesamtkosten überschritten werden, muss der zu erbringende Eigenanteil über 50% liegen.

Die Entscheidung, welche Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds in welcher Höhe finanziert werden, ist einem lokalen Gremium vorbehalten. Das Entscheidungsgremium setzt sich dabei aus lokalen Akteuren, Politik und Verwaltung zusammen.

Kontakt für Fragen:

Sachgebiet Stadtentwicklung/Stadtsanierung

Leitung: Christian Villiers

Altmarkt 16
Gewandhaus
06712 Zeitz