Straße „Am Eulengrund“ wird zur dauerhaften Parkverbotszone
Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 04.11.2025
Durch die Einbahnstraßenregelung in der Straße „Am Eulengrund“ gab es bisher die Möglichkeit, dass hier im Bereich vom Rosenweg bis zur Forststraße rechtsseitig auf dem Gehweg geparkt werden konnte. In den vergangenen Jahren beantragten jedoch zahlreiche Anwohner der Straße Zufahrten zu ihren Grundstücken, welche auch genehmigt wurden. Ein Großteil der Grundstückseigentümer ist jetzt somit im Besitz einer Grundstückszufahrt, was zur Folge hat, dass das Parken auf dem Gehweg nicht mehr umsetzbar ist, da gemäß der StVO das Parken vor Zufahren untersagt ist.
Um die Zufahrt zu den Grundstücken für die Anwohner zu gewährleisten wird deshalb die Beschilderung in diesem Bereich abgeändert, wodurch die Straße „Am Eulengrund“ mit dem anbringen der neuen Beschilderung ab Mitte November zur Parkverbotszone wird. Halten ist dann bis zu drei Minuten erlaubt, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen oder zügig zu be- und entladen. Auch wenn hier einige Parkplätze wegfallen, bringt die notwendig gewordene Lösung auch positive Nebeneffekte mit sich, denn in der Straße befindet sich nur ein einseitig ausgebauter Gehweg, der nun vollständig allen Fußgängern zur Verfügung steht und somit auch Platz für Kinderwagen oder Rollatoren bietet.
Quelle: Stadt Zeitz