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Die Zeitzer Innenstadt

Über das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist es der Stadtverwaltung gelungen, finanzielle Unterstützung für eine systematische, barrierearme und effektive Belebung der Zeitzer Innenstadt mit starker ziviler Beteiligung zu erhalten. Das genehmigte Projekt heißt „Zeitz Innen Vital“ (ZIV) und enthält eine ganze Palette an Maßnahmen, um die Innenstadt als unverwechselbaren Identifikationsort für Bürger, Händler, Vereine, Eigentümer und Gäste aufzuwerten. Das Projekt wird mit einer Summe von bis zu 459.562,39 Euro gefördert. Der Eigenanteil der Stadt Zeitz beträgt 10 Prozent. Das Projekt läuft bis 31. August 2025.

Quartiersmanagement

Im Jahr 2022 bekam die Stadt Zeitz einen Zuwendungsbescheid im Rahmen des Bundesprogrammes "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", startete die Ausschreibung und fand mit der in Zeitz aufgewachsenen Anke Wagener eine Quartiersmanagerin, die im Januar 2023 mit dem Quartiersmanagement für die Stadt Zeitz beauftragt wurde.

Zu ihren Aufgaben zählen:

  • Ansprechpartner sein für Gewerbetreibende, Vermieter, Anwohner, Vereine und Institutionen
  • Beteiligung und Koordination von Veranstaltungen und Workshops
  • Entwicklung neuer Formate im Rahmen der Ideenfindung- und Umsetzung zum Förderprogramm
  • Ansiedlungsakquise
  • Optimierung des Leerstands- und Flächenmanagements
  • Umsetzung der Maßnahmen aus dem strategischen Handlungskonzept
  • Beratung und Umsetzungsunterstützung von Maßnahmen über den Verfügungsfonds

Wer mit der Quartiersmanagerin ins Gespräch kommen will, einen Termin benötigt oder Ideen und Anregungen loswerden will, kann sich bei Anke Wagener unter der Mail quartiersmanagement-zeitz@posteo.de oder per Telefon unter 0157 – 812 837 21 bei ihr melden.

Der kooperierende Innenstadtladen - Aufruf an EigentümerInnen

Viele Städte und Gemeinden sind von erheblichen Veränderungen in ihren Stadt- und Ortsteilzentren betroffen. Bestehende Nutzungen sind in ihrer gegenwärtigen Form teils geringer gefragt oder nicht mehr tragfähig – dies gilt vor allem für den Einzelhandel, aber auch für andere Nutzungsmöglichkeiten, wie z. B. Gastgewerbe und Kultureinrichtungen.

Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die drängenden Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung der Zentren wurden durch die Corona-Pandemie besonders deutlich. Hinzu kommt, dass Einkäufe und Geschäftsaktivitäten zunehmend digital abgewickelt werden. Um die langfristige Funktion der Stadt zu sichern, bedarf es einiger Anpassungen, die im Rahmen des vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung auferlegten Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gefördert werden. Ein Instrument zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt ist die vorübergehende Anmietung von Leerständen, um diese abzubauen und zeitgleich sinnvoll in Nachnutzung zu bringen.

Es bedarf funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten und Zentren, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf den voranschreitenden Nutzungswandel, sondern auch für die Qualifikation des öffentlichen Raums, die Stärkung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Sicherung der umweltschonenden Erreichbarkeit der zentralen Bereiche von Innenstädten und Zentren.

Die Stadt Zeitz sieht im Wandel die Chance zur Neuausrichtung und unterstützt deshalb im Rahmen des Bundesprogramms interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine leerstehende Erdgeschossfläche in der Zeitzer Innenstadt besitzen und diese gern mit Leben füllen würden.

Das Förderprogramm unterstützt die vorübergehende Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten, insbesondere Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzungen wie zum Beispiel Start-Ups, Kultur- und Bildungsangebote, gemeinwohlorientierte Initiativen und viele weitere kreative Ideen, die eine gewisse Starthilfe benötigen, in den Leerständen zu etablieren.

Deshalb jetzt der Aufruf zur Bewerbung. Werden Sie einer der kooperierenden Innenstadtläden in Zeitz und bewerben Sie  sich als Eigentümer bis zum 28. April 2024.

Im Rahmen von jährlich stattfindenden Wettbewerbsverfahren haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich ein kooperierenden Innenstadtladen auszusuchen, welcher über das Programm angemietet und anschließend an Sie vergünstigt weitervermietet wird.

Die Gewerbeimmobilien müssen bereits gewerblich genutzt worden sein und ab dem Zeitpunkt der Anmietung durch die Stadt Zeitz, uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Eines Antrages auf Nutzungsänderung einer rechtmäßig bestehenden Gewerbeeinheit bedarf es dann, wenn für die geplante Nutzung andere öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten. Eine pauschale Aussage ob ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen ist oder nicht, kann nicht gegeben werden.

Eigentümer und/oder Nutzer der Gewerbeeinheit sollten sich mit dem Sachgebiet Bauordnung der Stadt Zeitz in Verbindung setzen und erhalten dort fachliche und sachliche Auskunft sowie Beratung zum weiteren Vorgehen.  

Innerhalb des Zeitraums des Förderprogramms, spätestens aber bis zum 31.08.2025, ist eine Anmietung der Leerstände möglich. Einen Teil der Miete wird im Rahmen des Förderprogrammes durch die Stadt Zeitz getragen, so dass die Neumieter ihr Konzept ausprobieren und etablieren können und die Kosten im Förderzeitraum überschaubar bleiben.

Die geforderten Unterlagen können postalisch an Stadt Zeitz - Referat Wirtschaftliche Entwicklung - Altmarkt 1 - 06712 Zeitz oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt-zeitz.de eingereicht werden.

Der kooperierende Innenstadtladen - Aufruf an Interessierte

Der Aufruf für Interssierte startet im April 2024. 


Quelle: Stadt Zeitz