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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
Gremium: Ortschaftsrat Nonnewitz
Datum: Di, 19.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Hauptstraße 15, 06711 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 15.05.2012      
Ö 5     Bürgerfragestunde      
Ö 6     Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7     Information zur Feuerwehr-Card  
V/STR/32/0775/12  
Ö 8     Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0762/12  
    VORLAGE
    Das Verfahren des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes FNP) des Planungsverbandes Zeitz und umliegende Gemeinden wird für Zeitz mit seinen Ortsteilen in kommunaler Planungshoheit nach Auflösung des Planungsverbandes weiter geführt

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.

 

Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.

 

Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen.

Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.

 

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.

 

   
    18.06.2012 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.

Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.

Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen.

Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    20.06.2012 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Frau Stirbo übergibt das Wort an Herr Villiers

Herr Villiers:

- erläutert die Beschlussvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.

Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.

Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen.

Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  6

Ja-Stimmen:

  6

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    21.06.2012 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Herr Köstler:

Herr Köstler:

- das Kartenmaterial sollte in entsprechender Größe ausgereicht werden

Herr Villiers:

für Gemeinde Theißen gibt es einen Flächennutzungsplan der ab 2005 fortgeschrieben

  wurde

durch Eingemeindungen zum 01.01.2010 ist das Territorium wesentlich größer geworden

Flächennutzungsplan muss aber immer für gesamte Gemeindegebiet erstellt werden

  (Pläne werden noch mal per Mail verschickt)

Die Bestrebungen hierzu kommen von der Mibrag.

Herr Ronneberger:

- ist bei uns Windkraft geplant?

Herr Villiers:

- ist nicht geplant, gehört aber zur Regionalplanung Halle

Herr Ronneberger:

- Windkraft wurde auf dem alten Territorium der gemeinde Theißen durch einen

  Gemeinderatsbeschluss abgelehnt.

Herr Köstler:

- kann die Regionalplanung Halle über unsere Köpfe hinweg entscheiden?

Herr Villiers:

- ja

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.

Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.

Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen.

Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    27.06.2012 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.

 

Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.

 

Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen.

Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.

 

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    12.07.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.

 

Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.

 

Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen.

Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.

 

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

 0

Stimmenthaltungen:

 0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

 0

 

   
    19.07.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0762/12   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0762/1907/12:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.

 

Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.

 

Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen.

Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.

 

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

38

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9     Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 10     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 15.05.2012    
N 11     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 12     Schließung der Sitzung