Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 16.01.2013 | BAU1/0031/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "ZEMAG-Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0918/13 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Aufstellungsbeschluss zur Erstellung der 1. Änderung für die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0922/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die Erstellung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich einer Teilfläche des Flurstücks 212 sowie 64/3 der Flur 18, entlang und angrenzend zur Bergstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Der Geltungsbereich der Satzung wird in Verlängerung der rückwärtigen Geltungsbereichsgrenze bis zur verlängerten südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 520/ 64 erweitert. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ordnungsgemäß im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. |
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20.02.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Erstellung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich einer Teilfläche des Flurstücks 212 sowie 64/3 der Flur 18, entlang und angrenzend zur Bergstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Der Geltungsbereich der Satzung wird in Verlängerung der rückwärtigen Geltungsbereichsgrenze bis zur verlängerten südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 520/ 64 erweitert. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ordnungsgemäß im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
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07.03.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Erstellung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich einer Teilfläche des Flurstücks 212 sowie 64/3 der Flur 18, entlang und angrenzend zur Bergstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Der Geltungsbereich der Satzung wird in Verlängerung der rückwärtigen Geltungsbereichsgrenze bis zur verlängerten südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 520/ 64 erweitert. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ordnungsgemäß im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
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14.03.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0922/13 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0922/1403/13: Der Stadtrat beschließt die Erstellung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich einer Teilfläche des Flurstücks 212 sowie 64/3 der Flur 18, entlang und angrenzend zur Bergstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Der Geltungsbereich der Satzung wird in Verlängerung der rückwärtigen Geltungsbereichsgrenze bis zur verlängerten südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 520/ 64 erweitert. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ordnungsgemäß im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Information über bewilligte und beantragte Dorferneuerungsmaßnahmen 2012/2013 ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0923/13 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 12 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 16.01.2013 | ||||||||||||||||||
N 13 | Vergabe von Planungsleistungen: Ausbau Besenstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr | V/STR/65/0921/13 | |||||||||||||||||
N 14 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 15 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||