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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Do, 22.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:54
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 24.04.2014  
THE/0054/14  
Ö 5  
Bürgerfragestunde      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7  
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009
V/STR/10/1166/14  
    VORLAGE
    Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

   
    02.04.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - zurückgestellt
   
   
    10.04.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - zurückgezogen
    Die Vorlage wird zur Vertagung von der Verwaltung zurückgezogen

Die Vorlage wird zur Vertagung von der Verwaltung zurückgezogen.

 

 

   
    22.04.2014 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                      8

 

davon anwesend:                                           5

 

Ja-Stimmen:                                                   5

 

Nein-Stimmen:                                                /

 

Stimmenthaltungen:                                        /

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:                      /

 

 

   
    23.04.2014 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 8 - abgelehnt
    Frau Stirbo

Frau Stirbo

- macht Ausführungen zur vorliegenden Änderungssatzung

- im Anschluss erfolgt die Abstimmung

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                     10

 

davon anwesend:                                            5

 

Ja-Stimmen:                                                     /

 

Nein-Stimmen:                                                5

 

Stimmenthaltungen:                                        /

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:                      /

 

 

- somit ist die Vorlage abgelehnt

 

 

   
    24.04.2014 - Ortschaftsrat Kayna
    Ö 8 - 
   
   
    24.04.2014 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - an Amt/Ausschuss verwiesen
   
   
    28.04.2014 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - an Amt/Ausschuss verwiesen
    Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                6

 

davon anwesend:                                     6

 

Ja-Stimmen:                                             6

 

Nein-Stimmen:                                          /

 

Stimmenthaltungen:                                  /

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:                / 

 

 

   
    29.04.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                           8

 

davon anwesend:                                                5

 

Ja-Stimmen:                                                        5

 

Nein-Stimmen:                                                     /

 

Stimmenthaltungen:                                             /

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:                           /

 

 

   
    02.05.2014 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Herr Jäger:

Herr Jäger:

- stellte die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich

  Tätigen im Stadtrat, Ausschüssen und Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vor.

  Er erläuterte die gesetzlichen Grundlagen und die Begründung der Änderungen.

  Der Ortschaftsrat schließt sich der Formulierungsänderung bzw. Ergänzung, die in der

  Ortsbürgermeisterberatung vorgeschlagen wurden an:

  - § 3 Abs. 2 Satz 3 wie folgt ersetzen:

  „Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten

  Wahlperiode ermittelt.“

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                 5

 

davon anwesend:                                      3

 

Ja-Stimmen:                                              3

 

Nein-Stimmen:                                           /

 

Stimmenthaltungen:                                   /

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:                  /

 

 

   
    06.05.2014 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 mit folgender Änderung:

Die §§ 3 Abs.2 Satz 3 und 4 Abs.2 Satz3 werden wie folgt geändert:

„Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.“

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                  6

 

davon anwesend:                                       6

 

Ja-Stimmen:                                               4

 

Nein-Stimmen:                                           2

 

Stimmenthaltungen:                                   /

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:                 /

 

 

   
    08.05.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:

Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    15.05.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/10/1166/14   
    Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Neitz kommt hinzu, ab 17.50 Uhr sind 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Die Abstimmungsergebnisse aus den Ortschaften liegen aus.

Weiterhin verweist Herr Exler auf den vorliegenden Auszug aus dem Protokoll des Hauptausschusses. Die im Hauptausschuss beschlossene Änderung in der Satzung wird hier im Stadtrat zur Abstimmung gestellt. Sie lautet:

Die §§ 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 Abs. 2 Satz 3 werden wie folgt ersetzt:

„Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.“

 

In der Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt. Die Fragen von Frau Stirbo und Frau Dreblow werden vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze bzw. vom Bürgermeister, Herrn Otto, beantwortet.

 

Frau Späte, Vorsitzende der CDU-Fraktion, stellt folgenden Antrag:

Im § 5 – Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte -:

Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte auf

30,00 Euro.

 

Abstimmungsergebnis der Antragstellung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  7

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

 

Beschluss mit den Änderungen:

Beschluss-Nr. V/STR/10/1166/1505/14:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

 

3. Änderungssatzung

 

zur

 

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausscssen und den Ortschaftsräten

der Stadt Zeitz

 

vom 16.07.2009

 

 

 

Auf Grund §§ 33 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung und des Runderlasses des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen Anhalt vom 17. 12. 2008 (MBl. LSA Nr. 47/2008, S. 874) i. d. F. vom 30.10.2009 (MBl. LSA Nr. 38/2009, S. 749) hat der Stadtrat der

Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.05.2014 folgende 3. Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

Änderungen

 

 

 

1.              Der § 3 Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ortschaftsräte erlt folgende neue Fassung:

 

(1) Di Aufwandsentschädigun fü di Mitglieder  der  Ortschaftsrät wir als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und beträgt bei einer

 

a)

Einwohnerzahl bis 500 Einwohner

19,00

 

b)

 

Einwohnerzahl von 501 bis 1000 Einwohner

 

25,00

 

c)

 

Einwohnerzahl von 1001 bis 1500 Einwohner

 

31,00

 

d)

 

Einwohnerzahl von 1501 bis 2000 Einwohner

 

37,00

 

e)

 

Einwohnerzahl von 2001 bis 3000 Einwohner

 

43,00 €.

 

 

(2) Die mgebliche Einwohnerzahl folgt aus § 8 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 07.03.2002 in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit dem Einwohnermelderegister (Statistik) der Stadt Zeitz. Stichtag ist der 30.Juni.

              Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.


2.              Der § 4 Aufwandsentschädigung für die Ortsbürgermeister erlt folgende neue Fassung:

 

(1)              Die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Diese  wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und beträgt bei einer

 

a)               Einwohnerzahl bis 500 Einwohner                                      154,00

b)              Einwohnerzahl von 501 bis 1000 Einwohner                        231,00

c)               Einwohnerzahl von 1001 bis 2000 Einwohner                      307,00

d)               Einwohnerzahl über 2000 Einwohner                                   389,00 .

(2) Die mgebliche Einwohnerzahl folgt aus § 8 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 07.03.2002 in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit dem Einwohnermelderegister (Statistik) der Stadt Zeitz. Stichtag ist der 30.Juni.

              Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.

 

(3)              Abweichend von den Regelungen des Abs. 1 erhalten die bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeister, nun Ortsbürgermeister der Ortschaften Luckenau und Theißen bis zum Ende ihrer ursprünglichen Amtszeit (§ 58 Abs. 1b GO LSA) folgende Beträge:

 

Ortsbürgermeister der Ortschaft Luckenau:              550,00

Ortsbürgermeister der Ortschaft Theißen:                                                              1.000,00

 

(4) Im Falle der Verhinderung des Ortsbürgermeisters für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 3 Monaten wird dem jeweiligen Stellvertreter ab diesem Zeitraum die zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 nachträglich gewährt.

 

 

3.              Der § 5 Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte wird neu eingefügt.

 

Ein ehrenamtlicher, vom Ortschaftsrat bestellter Protokollant, erlt für die Sitzungen des Ortschaftsrates eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro je Sitzung.

 

  1. Die ehemaligen §§ 5 bis 10 verschieben sich entsprechend.

 

 

 

 

Artikel II

 

Inkrafttreten

 

 

 

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz tritt am 01.07.2014 in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:

Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    22.05.2014 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - abgelehnt
    Herr Köstler:

Herr Köstler:

- das Datum der Beratungsfolge ist falsch

Herr Fuckner:

- die Entschädigung für die Ortschaftsräte erachte ich als ungerecht, da das Sitzungsgeld

  vollständig gestrichen wurde und die Aufwandsentschädigung auf 37.00 EUR abgesenkt

  wurde

Es folgten weitere Diskussionen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:             13

 

davon anwesend:                                  10

 

Ja-Stimmen:                                            /

 

Nein-Stimmen:                                      10

 

Stimmenthaltungen:                                /

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:              /

 

 

 

- somit ist die Vorlage abgelehnt

Ö 8  
Allgemeine Anfragen und Anregungen      
N 9     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 24.04.2014    
N 10     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 11     Grundstücksangelegenheit   V/STR/65/1185/14  
N 12     Schließung der Sitzung