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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
Gremium: Ortschaftsrat Pirkau
Datum: Mo, 23.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Büro Holzbau Meuche
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 20.10.2014 und 24.11.2014  
PIR/0002/14  
Ö 5     Bürgerfragestunde      
Ö 6     Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7     Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0136/15  
    VORLAGE
   

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.

 

  1. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.

 

  1. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.

 

  1. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

   
    17.02.2015 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - 
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

 

   
    24.02.2015 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Erläuterung durch Herrn Immisch: keine Einsprüche bei öffentlicher Auslegung

Erläuterung durch Herrn Immisch: keine Einsprüche bei öffentlicher Auslegung.

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.
  3. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.
  4. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.
  5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.
  6. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    04.03.2015 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
    Herr Villiers:

Herr Villiers:

- erläutert die Vorlage und macht dazu Ausführungen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.
  3. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.
  4. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.
  5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.
  6. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    10.03.2015 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0136/15   
   

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.

 

  1. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.

 

  1. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.

 

  1. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    10.03.2015 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Herr Immisch:

Herr Immisch:

- erläuterte den Flächennutzungsplan, beantwortete Fragen der Ortschaftsratsmitglieder. Für

  Zangenberg ergibt sich aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes keine  

  Veränderungen.

- Die Ortschaftsratsmitglieder bemängelten, dass nach Deichneubau keine Aktualisierung für

  Überschwemmungsgebiete eingearbeitet wurde, sondern die HQ 100 Linie von 1954

  Gültigkeit hat.

Herr Jäger:

- gab zu bedenken, dass nach Aktualisierung die Beschlussfassung in allen Gremien wieder

  erfolgen muss.

Herr Immisch:

- Fremde Planungen werden übernommen und sind von der Verwaltung nicht beeinflussbar.  

  LHW hat signalisiert im Laufe des Jahres 2015 die Aktualisierung vorzunehmen.

  Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Korrektur der HQ 100 Linie auf den neugebauten

  Deich bis Ende 2015.

Herr Axthelm verlässt um 19.55 Uhr die Sitzung

Der Ortschaftsrat Zangenberg beschießt vorbehaltlich der Korrektur der HQ 100 Linie auf den neugebauten Deich bis Ende 2015

über die abschließende Abwägung des Sachverhaltes aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.
  3. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.
  4. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.
  5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.
  6. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    16.03.2015 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - abgelehnt
    Herr Villiers:

Herr Villiers:

- legt dem Ortschaftsrat dar, dass der Flächennutzungsplan Zeitz wegen

  der Gebietsreform 2010 überarbeitswürdig ist. Der Ortschaftsrat Pirkau hat

  Bedenken beziehungsweise Vorbehalte gegenüber dem Flächennutzungsplan Zeitz

  bezüglich der als M15 ausgewiesenen Fläche für Ausgleichs - und  

  Ersatzmaßnahmen.

  Die Verwendung von wertvollem Ackerboden dafür kann nicht gutgeheißen

  werden, zumal in der unmittelbaren Umgebung der Ortschaft schon große Flächen

  durch den Tagebaubetrieb verlustig gegangen sind. Herr Villiers hat zwar zugesagt,

  dass im Rahmen der Fortschreibung der regionalen Planungsgemeinschaft Halle  

  die Stadt Zeitz sich für eine deutliche Reduzierung der Flächen für Ausgleichs - und

  Ersatzmaßnahmen einsetzen wird (M15 und andere) und bezüglich der

  Maßnahmeflächen ein Bestandsschutz gilt (für den Zeitraum der bestehenden

  Nutzung), kann den Ortschaftsrat jedoch nicht zweifelsfrei überzeugen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.
  3. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.
  4. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.
  5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.
  6. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

- somit ist der Beschluss abgelehnt

 

 

   
    08.04.2015 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.

 

  1. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.

 

  1. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.

 

  1. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    16.04.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.

 

  1. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.

 

  1. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.

 

  1. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    23.04.2015 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0136/15   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0136/2304/15:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.

 

  1. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.

 

  1. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.

 

  1. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8     Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 9     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 20.10.2014 und 24.11.2014    
N 10     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 11     Schließung der Sitzung