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Vorlage - VI/STR/65/0136/15  

Betreff: Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
23.02.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau      
16.03.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau abgelehnt   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
24.02.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0136/15)  
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
17.02.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz    
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
24.02.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
26.02.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
04.03.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
10.03.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0136/15)
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
10.03.2015 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
08.04.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.04.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.04.2015 
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0136/15)
Anlagen:
FNP_Zeitz_Planzeichnung_BESCHLUSS_GESAMT
FNP_Zeitz_Planzeichnung_BESCHLUSS_MITTE
FNP_Zeitz_Planzeichnung_BESCHLUSS_NORD
FNP_Zeitz_Planzeichnung_BESCHLUSS_SÜD
FNP_Zeitz_ABWÄGUNG
FNP_Zeitz_Begründung_BESCHLUSS

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.

 

  1. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.

 

  1. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.

 

  1. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 1 (7) und § 3 (2) BauGB und § 45 (3) 4

Kommunalverfassungsgesetz des Landes

Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz –

KVG LSA) vom 17. Juni 2014

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Aufstellungsbeschluss zur Einleitung Änderung/

Neuaufstellung gem. § 2 (1) Baugesetzbuch

(BauGB) vom 06.11.2008,

Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung für

den Flächennutzungsplan (FNP) 19.07.2012,

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf

des Flächennutzungsplanes (FNP) 29.01.2014

 

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Belange aus den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden im Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz sind gem. § 1 Abs. (7) BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Die Stellungnahmen gem. § 3 Abs. (1) und § 4 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB)  sind, sofern nicht gesondert im beiliegendem Abwägungsvorschlag aufgeführt, im Rahmen der Erarbeitung des förmlichen Entwurfs des Flächennutzungsplanes abgewogen.

Die sich aus den vorgetragenen Stellungnahmen ergebenden Anpassungen und Ergänzungen werden in die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet, ohne dass sich hieraus materielle Änderungen der Planaussagen oder ein sich daraus ableitendes erneutes Beteiligungserfordernis der Öffentlichkeit und der Behörden ergibt.

 

Die wesentlichen Anpassungen und Ergänzungen, welche im Rahmen des Abwägungsprozesses erfolgten, werden im Folgenden kurz erläutert:

 

1)      Im Rahmen der Prüfung der Sachverhalte wurde eine Neubewertung der Darstellung bebauter Flurstücke am Schwanenteich vorgenommen. Im Ergebnis werden die betreffenden Flächen in der vorliegenden Fassung des Flächennutzungsplans als Wohnbauflächen im Bestand dargestellt. Zu dieser Änderung erfolgte mit Schreiben vom 10.09.2014 eine Betroffenenbeteiligung, aus der keine Einwände oder Hinweise hervorgingen.

 

2)      Mehrere Sondergebietsflächen wurden in ihrer Zweckbestimmung präzisiert, ohne dass sich hieraus materielle Änderungen für die Planaussage des Flächennutzungsplanes ergeben.

 

3)      Eine gewerbliche Baufläche in der Ortslage Wildenborn wurde hinsichtlich ihrer Ausdehnung an den realen Bestand angepasst, ohne dass sich hieraus materielle Änderungen für die Planaussage des Flächennutzungsplanes ergeben.

 

4)      In der Ortschaft Würchwitz wird ein durch einen Bebauungsplan rechtskräftig festgesetztes Baugebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Aus dieser Darstellung ergibt sich keine materielle Änderung der Planaussage des Flächennutzungsplans.

 

5)      Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes für die Flächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 5-2 „Am Sandberg“ sowie Nr. 1 „Geußnitz-Nord“ sind gemäß der gefassten Beschlusslagen des Stadtrates Zeitz zur Änderung / Teilaufhebung der Bebauungspläne angepasst worden. In diesem Zusammenhang ergeben sich ebenfalls keine materiellen Änderungen der Planaussagen des Flächennutzungsplanes aus den vorgenommenen Änderungen.

 

Mit dem Beschluss über die Abwägung und zur abschließenden Fassung sowie der Einreichung zur Genehmigung gem. § 6 Abs. (1) BauGB ermöglicht der Stadtrat der Stadt Zeitz die Schaffung einer geeigneten Plangrundlage für die Umsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des gesamten Stadtgebiets. Hiermit wird die wichtigste Grundlage für eine geordnete, strategische Flächennutzung und Entwicklung der Stadt geschaffen.

 

 

 

Hinweis:

Die Anlage wird auf Grund des Umfangs als pdf-Datei auf CD-Rom beigefügt. Einen kompletten Ausdruck erhält jede Fraktion und der Sitzungsdienst sowie die Ortsteile.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Abwägung zum, Flächenutzungsplan /(FNP)  Zeitz

  (FNP-Zeitz_Abwägung.pdf)

 

Anlage 2 a Flächennutzungsplan (FNP) – Beschluss Teilbereich Nord

                        (FNP-Zeitz-Nord.pdf)

 

Anlage 2 b Flächennutzungsplan (FNP) – Entwurf Teilbereich Mitte

                        (FNP-Zeitz-Mitte.pdf)

 

Anlage 2 c Flächennutzungsplan (FNP) – Entwurf Teilbereich Süd

                        (FNP-Zeitz-Süd.pdf)

 

Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht (FNP-Zeitz-Text.pdf)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FNP_Zeitz_Planzeichnung_BESCHLUSS_GESAMT (8082 KB)    
Anlage 2 2 FNP_Zeitz_Planzeichnung_BESCHLUSS_MITTE (7028 KB)    
Anlage 3 3 FNP_Zeitz_Planzeichnung_BESCHLUSS_NORD (6352 KB)    
Anlage 4 4 FNP_Zeitz_Planzeichnung_BESCHLUSS_SÜD (6631 KB)    
Anlage 5 5 FNP_Zeitz_ABWÄGUNG (29369 KB)    
Anlage 6 6 FNP_Zeitz_Begründung_BESCHLUSS (2347 KB)