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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau
Gremium: Ortschaftsrat Luckenau
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40
Raum: Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße
Ort: Schulstraße, 06711 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 17.10.2018  
LUC/0044/18  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0858/18  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
   
    21.11.2018 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    29.11.2018 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis Bauausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis Haupt- und Wirtschaftsausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Herr Thieme bedankt sich bei den Mitgliedern des Bauausschusses.

Diese verlassen damit die Beratung.

   
    29.11.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis Bauausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis Haupt- und Wirtschaftsausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Herr Thieme bedankt sich bei den Mitgliedern des Bauausschusses.

Diese verlassen damit die Beratung.

   
    06.12.2018 - Stadtrat Zeitz
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss-Nummer: VI/STR/65/0858/18

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Luckenau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem Text (Teil B, Anlage 4b) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlagen 6 u. 6.1) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 8  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 9     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 17.10.2018    
N 10     Grundstücksangelegenheit   VI/STR/65/0856/18  
N 11     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin    
N 12     Schließung der Sitzung