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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 18.02.2020  
WÜR/0007/20  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 6  
Verbrennungsverbot
Enthält Anlagen
VII/STR/32/0156/20  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

   
    25.02.2020 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

Die Variante 1 (Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz, inklusive Ortsteile) der Beschlussvorlage zum Verbrennungsverbot

wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Der Ortschaftsrat schlägt vor, dass direkte Abgabestellen vor Ort geschaffen werden sollten. Dann könne auch einem Verbrennungsverbot in den Ortsteilen zugestimmt werden

 

 

Die Variante 2 (Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt Zeitz) der Beschlussvorlage zum Verbrennungsverbot

wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Thomas Zimny weist Frau Vincenz darauf hin, dass am Teich im Wiesenweg Gartenabfälle abgelegt wurden.

 

Frau Vincenz verlässt die Sitzung.

   
    25.02.2020 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Der Ortschaftsrat Theißen gibt demnach seine Empfehlung für die Variante I, das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz.

 

   
    04.03.2020 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis.

 

Variante 1 - das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

 

Variante 2 - das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    10.03.2020 - Ordnungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Auf Grund dieses Abstimmungsergebnisses wurde die Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz nicht mehr zur Abstimmung gestellt.

   
    10.03.2020 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 6 - geändert beschlossen
   
Beschlusstext

Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:

 

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

Abstimmungsergebnis zum Beschluss des Ortschaftsrates:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    12.03.2020 - Ortschaftsrat Kayna
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

Abstimmungsergebnis zu Variante 1:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entfällt auf Variante 1.

Eine weitere Abstimmung zu Variante 2 entfällt damit.

 

Anhörung:

Der Ortschaftsrat Kayna empfiehlt die Variante 1. der Beschlussvorlage VII/STR/32/0156/20 dem Stadtrat mehrheitlich zur Beschlussfassung.

 

   
    16.03.2020 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 6 - 
   
   
    18.05.2020 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    19.05.2020 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

 

Abstimmungsergebnis zu Variante 1:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis zu Variante 2:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    19.05.2020 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 6 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

oder

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

 

Es wird über beide Varianten abgestimmt.

 

 

Variante 1: Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

Die Variante 1 wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 6

Davon anwesend:            5

Ja-Stimmen:               0

Nein-Stimmen:             5

Stimmenthaltungen:          0

Von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:       0

 

D.h. der Ortschaftsrat Würchwitz spricht sich einstimmig gegen ein

Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz aus.

 

 

Variante 2: Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

Die Variante 2 wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:  6

Davon anwesend:            5

Ja-Stimmen:               0

Nein-Stimmen:             4

Stimmenthaltungen:          1

Von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:       0

 

D.h. der Ortschaftsrat Würchwitz spricht sich mehrheitlich gegen ein

Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz aus.

 

 

   
    17.09.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    08.10.2020 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - abgelehnt
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/32/0156/0810/20:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

Abstimmungsergebnis zu Variante 1 der Beschlussvorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate

35

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

14

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 7  
Anfragen sowie Informationen      
N 8     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 9     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 18.02.2020    
N 10     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 11     Grundstücksangelegenheiten    
N 12     Verteilung finanzieller Mittel zur Orts- und Heimatpflege    
Ö 13  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 14  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 15  
Schließung der Sitzung