Tagesordnung - Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 25.11.2021 und der Sondersitzung vom 26.10.2021 | STR/0027/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Wahl des 2. allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall | VII/STR/BM/0516/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Einbringung des vorläufigen Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0469/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 250 und 251 der Flur 4 der Gemarkung Nonnewitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 91 – Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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16.11.2021 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 250 und 251 der Flur 4 der Gemarkung Nonnewitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 91 – Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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09.12.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 250 und 251 der Flur 4 der Gemarkung Nonnewitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 91 – Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Namentliche Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
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16.12.2021 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0469/1612/21 Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 250 und 251 der Flur 4 der Gemarkung Nonnewitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 91 – Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 - Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren | VII/STR/65/0474/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz, Henry-Dunant-Straße - | VII/STR/65/0498/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Übersicht über den Stand der bislang behandelten Beschlussvorlagen in der Wahlperiode VII (2019-2024) | VII/STR/BM/0517/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 25.11.2021 und der Sondersitzung vom 26.10.2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Haushalt2022_N (15762 KB) | |||
2 | Vorstellung Haushaltsentwurf I 2022 STR 16.12.2021 (873 KB) |