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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Do, 03.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3     Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna      
Ö 4     Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 5     Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht      
Ö 6     Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0661/22  
Ö 7     Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0704/22  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

r das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102

- Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    03.11.2022 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102

- Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    10.11.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102

- Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    17.11.2022 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102

- Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 8     Baumaßnahmen in der Ortschaft - Sachstandsbericht / Informationen      
Ö 9     Bürgerbefragung zur maschinellen Fahrbahnreinigung an den Durchgansstraßen im Ortsteil Kayna sowie den Ortschaften Lindenberg und Zettweil      
Ö 10     Vorbereitung des 32. Kaynaer Weihnachtsmarktes am 27.11.2022, dem 1. Advent      
Ö 11     Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen      
N 12     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 13     Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nicht öffentliche Angelegenheiten    
N 14     Übertragung der Betriebsführung der Freibäder Kayna und Theißen für die Jahre 2023-25   VII/STR/40/0717/22  
N 15     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin    
Ö 16     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 17     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 18     Schließung der Sitzung