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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 25.11.2004  

31. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/10/1410/08 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 25.11.2004
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

Redebeitrag der Fraktion Bürgerbewegungen/FDP/Grüne:

Redebeitrag der Fraktion Bürgerbewegungen/FDP/Grüne:

Auch bei diesem Top hält unsere Fraktion an der Erklärung im Stadtrat am 03.07.08 fest, wo wir dem neuen Oberbürgermeister, Dr. Altmann, versichert haben, dass wir den Oberbürgermeister überall dort unterstützen, wo die Stadt und insbesondere die Bürger von Zeitz ihren Vorteil und ihren Nutzen haben.

Demzufolge ist auch diese Beschlussvorlage auf den Prüfstand zu stellen. Dabei hat uns irritiert, dass wir aus der MZ vom 17.07.2008 erfahren mussten, dass der Oberbürgermeister einen Beigeordneten haben will. Noch im Februar wurden bei der Haushaltslesung und im Juni im Gemeinschaftsausschuss Neueinstellung vehement abgelehnt.

Nur zu gut sind uns noch die Aussagen des Fraktionsvorsitzenden und Oberbürgermeister – Kandidaten Dr. Altmann im Ohr, wonach die Stadt Zeitz dringend eine Verschlankung in der Verwaltungsstruktur benötigt. Als Beweis für diese Notwendigkeit wurde immer Bezug genommen auf die Organisationsuntersuchung des BLK, gilt das nun etwa nicht mehr?

Vor allem vermissen wir eine Aufstellung darüber, was das die Stadt Zeitz kostet?

Im Hauptausschuss am 07.08.2008 begründete der Oberbürgermeister die Notwendigkeit eine Straffung und Effektivierung der Verwaltungsstruktur erreichen zu wollen, alle Bereiche würden überprüft und dann wird entschieden.

Und dann kommt da noch im Hauptausschuss am 07.08.2008 eine Aussage vom Oberbürgermeister die gänzlich falsch ist:

·         die zusätzlichen Personalkosten für den Beigeordneten würden kompensiert, durch den Wegfall der Stelle der Leiterin des Wirtschaftsförderungsamtes.

 

Mit Verlaub gesagt, meine Damen und Herren, eine Unwahrheit und ungeschickter kann man wohn nicht mehr auftreten. Man darf doch vom Oberbürgermeister erwarten, dass er weis, dass bei Übergang in die Altersteilzeitregelung die Stadt noch 5 Jahre zahlt.

Also gegen Strukturuntersuchungen ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden, aber dann sollen doch erst mal die Ergebnisse auf den Tisch und dann wissen auch die Stadträte was die Aufgaben der Mitarbeiter in der Verwaltung sind und was uns das kostet !

Zumal der Oberbürgermeister für September 2008 die Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltsentwurfes zugesagt hat.

Was rechtfertigt denn dann die Eilbedürftigkeit der heutigen Beschlussvorlage zum Beigeordneten ?

Wenn wir dann den HH-Entwurf sehen, dann sehen wir auch den Stellenplan und die Personalkosten in der Stadtverwaltung.

Nur so kann die Herangehensweise sein und aus all diesen Gründen muss der heutigen Beschlussvorlage heute, ich betone heute, die Zustimmung verweigert werden.

Und wem dies zur Begründung nicht reicht, der lese bitte nach im gültigen Tarifvertrag, wo geschrieben steht:

·         Während der Laufzeit des Tarifvertrages sind grundsätzlich keine Neueinstellungen vorzunehmen.

 

Vielleicht hilft auch ein Blick zu Nachbarstadt Weißenfels weiter, der neue Oberbürgermeister Risch will dort einem Amtsleiter die Aufgaben des Oberbürgermeister Stellvertreters zuordnen, als interne Lösung ohne zusätzliche Kosten.

 

Auch darüber sollte unser neuer Oberbürgermeister zumindest mal nachdenken.

 

Herr Hörig, WIR-Fraktion:

Er hat ein Wahlprogramm vor sich liegen – Finanzen – die Lage der städtischen Finanzen ist ernst. Sparen ist angesagt. Nun stelle ich allen die Frage: Wie glaubhaft – wie berechenbar ist der Zeitzer Stadtrat noch ? Wenn ich etwas in mein Wahlprogramm schreibe und das unterschreibe und das tausende mal ausreiche, dann muss ich auch dazu stehen. Da hilft auch kein Beitrag – wir müssen neue Wege gehen.

Nun frage ich die Freunde und auch die Kollegen von der CDU, wie stehen sie denn nun zur Wahrheit – sie haben dies mit unterstützt.

Ich habe hier was in der Presse steht – neu – auch dort ist die Sorge, die Wirtschaftlichkeit usw. angesprochen. Als wir heute hier in diese neue Sitzung eingetreten sind, haben wir im Vorfeld unsere Fraktionssitzung durchgeführt. Wir waren der Überzeugung, wir stimmen heute als WIR-Fraktion dem zu, unter der Bedingung, dass heute die Zahlen an Sie alle ausgereicht werden. Was kostet es in einem Jahr – was kostet es in 7 Jahren ? Was wird eingespart – schwarz auf weiß – mit der Unterschrift des Dr. Altmann. Nichts liegt vor. Wir werden hier verkohlt und hinters Licht geführt, nach Strich und Faden. Das war in der HA-Sitzung Forderung von Stadträten.

 

Herr Sträßner weist Herrn Hörig darauf hin, auf seine Wortwahl zu achten.

 

Herr Hörig:

Es ist nicht redlich, wenn im Hauptausschuss Beschlüsse gefasst werden, dass bestimmte Daten heute vorzuliegen haben und sie liegen nicht da. Das ist nicht fair.

Des weiteren zur Wirtschaft, Frau Beret, zählen sie einmal die Geschäfte die Pleite gegangen sind. Schauen sie einmal auf die Einwohnerliste, in der Tätigkeit in der Frau Beret tätig ist, gehen sie mal durch wie viele Frauen und Jugendliche weg sind? Wieviele Wohnungen leer sind. Das ist das Ergebnis der Wirtschaftsförderung in Zeitz.

 

Herr Prüfe beantragt die namentliche Abstimmung zur Vorlage.

 

Geschäftsordnungsantrag – Frau Wetzelt stellt den Antrag auf Abbruch der Debatte.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Ja-Stimmen:                                          27

Nein-Stimmen:                            10

Enthaltungen:                                            1

Beschluss:

Beschluss:

Der STR beschließt die beiliegende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz.

 


Anlage zum Beschluss

 

2.       Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

vom 25.11.2004

 

 

Aufgrund der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 Ziff. 1, § 57 §§ 64 bis 66 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-An­halt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum  Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 14.08.2008 folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 25.11.2004 beschlossen:

 

Artikel I

Änderungen

 

1. Als § 12 wird neu eingefügt:

 

§ 12

Beigeordnete/r

 

 

Die Stadt Zeitz beruft eine/n Beigeordnete/n in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Dieser ist allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters Kraft Gesetz und führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister. Er kann an den Sitzungen der Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen.

 

 

 

2. Die Bezifferung der nachfolgenden §§ ändert sich entsprechend.

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz tritt am Tag nach ihrer Bekannt­machung in Kraft.

 

 
Abstimmung zum Antrag zur namentlichen Abstimmng:

Abstimmung zum Antrag zur namentlichen Abstimmng:

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Ergebnis der namentlichen Abstimmung (s. Anlage 1):

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  41

davon anwesend:    38

Ja-Stimmen:     21

Nein-Stimmen:    17

Stimmenthaltungen:      0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0