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Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz vom 29. März 2009  

40. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:IV/STR/SWL/1739/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/SWL/1739/09 Entscheidung über die Gültigkeit der Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz vom 29. März 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Bezüglich:
IV/STR/SWL/1224/08
Federführend:Stadtwahlleiterin   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/SWL/1739/2304/09:

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalts bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:     41  

davon anwesend:         37  

Ja-Stimmen:          37  

Nein-Stimmen:           0  

Stimmenthaltungen:           0  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:      0