Auszug - Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 "Eigenheimbau am Cranachweg IV"
2. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | Beschluss: | V/STR/61/0022/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.08.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/61/0022/09 Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 "Eigenheimbau am Cranachweg IV" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/61/0022/1308/09:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Form gebilligt.
- Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Eigenheimbau am Cranachweg IV“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 12 i.V.m. mit § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planvorhaben für die Innenstadtentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie § 9 Abs. 4 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 57 „Eigenheimbau am Cranachweg IV“ bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 57, welcher sich in die Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gliedert, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 57 „Eigenheimbau am Cranachweg IV“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 38
Ja-Stimmen: 38
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0