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Auszug - Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 52 "Nahversorgungszentrum im Bereich Schützenstraße"  

2. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15 Beschluss:V/STR/61/0023/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.08.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/61/0023/09 Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 52 "Nahversorgungszentrum im Bereich Schützenstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/61/0023/1308/09:

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 52 „Nahversorgungszentrum im Bereich Schützenstraße“.

 

Ziel der Planung ist die Baurechtschaffung für ein Nahversorgungszentrum im Innenstadtbereich zur Unterbringung von Handel, Gastronomie und Dienstleistung.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 49/1, 46, 44/1, 1000, 45/1, 45/2, 43, 476, 475, 40/1, 40/2, 2816/49, 401/40 anteilig, 2549/27 anteilig, 317/1 anteilig und 328 anteilig der Flur 71 Gemarkung Zeitz.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   38 

Ja-Stimmen:    35 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     3 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0