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Auszug - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung mit Geltungsbereichsveränderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg"  

2. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:V/STR/61/0020/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.08.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/61/0020/09 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung mit Geltungsbereichsveränderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage VGem Zeitzer Land
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/61/0020/1308/09:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Für den einfachen Bebauungsplan Nr. 18/2  der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfs-

    fläche Rasberg“ wird gemäß § 13 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die

    1. Änderung im vereinfachten Verfahren gefasst.

 

2. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Satz 1 BauGB

    wird abgesehen.

 

3. Es wird festgelegt, dass Anregungen nur zu den Änderungen und Ergänzungen

    vorgebracht werden dürfen.

 

4. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB

    wird abgesehen. Es wird auf § 13 Abs. 3 BauGB verwiesen.

 

5. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Herauslösung einer Teilfläche aus dem Geltungs-

    bereich des Bebauungsplanes, um sie einer gärtnerischen Nutzung zuzuführen.

 

6. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   38 

Ja-Stimmen:    38 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0