Auszug - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung mit Geltungsbereichsveränderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg"
2. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | V/STR/61/0020/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.08.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/61/0020/09 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung mit Geltungsbereichsveränderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage VGem Zeitzer Land | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/61/0020/1308/09:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für den einfachen Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfs-
fläche Rasberg“ wird gemäß § 13 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die
1. Änderung im vereinfachten Verfahren gefasst.
2. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Satz 1 BauGB
wird abgesehen.
3. Es wird festgelegt, dass Anregungen nur zu den Änderungen und Ergänzungen
vorgebracht werden dürfen.
4. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB
wird abgesehen. Es wird auf § 13 Abs. 3 BauGB verwiesen.
5. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Herauslösung einer Teilfläche aus dem Geltungs-
bereich des Bebauungsplanes, um sie einer gärtnerischen Nutzung zuzuführen.
6. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 38
Ja-Stimmen: 38
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0