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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16-2 "Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße"  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/61/0034/09 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16-2 "Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zu der entsprechend § 13 a Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Vorprüfung wurden geprüft und ihrem Gewicht entsprechend gewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Auswertung gemäß Anlage. Diese soll in die weitere Abwägung einfließen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16-2 der Stadt Zeitz „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" und der dazugehörige Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 (1) Baugesetzbuch wird abgesehen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abzusehen ist.
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     7

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0