Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16-2 "Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße"
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 10.09.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/61/0034/09 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16-2 "Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zu der entsprechend § 13 a Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Vorprüfung wurden geprüft und ihrem Gewicht entsprechend gewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Auswertung gemäß Anlage. Diese soll in die weitere Abwägung einfließen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16-2 der Stadt Zeitz „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" und der dazugehörige Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 (1) Baugesetzbuch wird abgesehen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abzusehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0