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Auszug - Verpflichtungsermächtigung für die Gemeinde Theißen  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0044/09 Verpflichtungsermächtigung für die Gemeinde Theißen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Herr Dr

Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister, macht folgende Ausführungen zur Problematik – Verpflichtungsermächtigung und Sanierungsmaßnahme Sekundarschule Theißen:

 

  • die Möglichkeit der Änderung des Schulgesetzes durch die Stadt Zeitz besteht nicht, danach sind Freie Träger von Schulen in angemessener Weise zu fördern, ein Bewertungsspielraum für den Stadtrat ist in dieser Hinsicht nicht eröffnet;
  • nur das Land Sachsen-Anhalt hat die Möglichkeit die Betreibung einer Schule in freier Trägerschaft zu genehmigen oder die Genehmigung zu versagen,

 

  • entsprechend dem genehmigten Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Theißen

 

§ 5 Absatz (7) – mit folgender Formulierung:

Das Gebäude der ehemaligen Sekundarschule Theißen ist derzeitig leerstehend. Vorrangig soll das Gebäude der Medizinischen Berufsakademie Naumburg (MBA) zur Nutzung zum Zweck der Errichtung und des Betriebes einer Sekundarschule in freier Trägerschaft mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Sollte dieses Projekt scheitern, dann unterstützt die Stadt Zeitz die aufzunehmende Gemeinde Theißen für diese Immobilie eine geeignete Nutzung zu finden.

sowie § 13 Absatz (2) – mit folgender Formulierung:

Die aufnehmende Stadt Zeitz darf bei den in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgeführten Rücklagen und Haushaltsmitteln, einschließlich Ausgaberesten, die Zweckbindung nicht verändern, es sei denn, dass der Ortschaftsrat einer Änderung zustimmt.

 

ist eine entsprechende Umverlagerung der Haushaltsmittel möglich und eine Zustimmung zur Vorlage sollte erfolgen;

 

  • es wird darauf hingewiesen, dass die hier veranschlagten Haushaltsmittel zunächst für die Baumaßnahme „Saalanbau Blauer Stern“ eingeplant waren, diese Baumaßnahme ist nach Abstimmung im Gemeinderat Theißen zum Nachtragshaushalt 2009 vom Tisch – die verfügbarenfinanziellen Mittel aus der Rücklage werden jetzt für die Sanierung der Sekundarschule Theißen der MBA bereitgestellt;

 

  • hinsichtlich der Baumaßnahme „Blauer Stern“ wird eine Protokollnotiz zum Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Zeitz und der Gemeinde Theißen geschlossen;

 

  • in Abstimmung mit dem Bürgermeister der Gemeinde Theißen wird vorgeschlagen den Beschlusstext im Pkt. 2 um die Formulierung oder Erbbaurechtsvertrag – zu erweitern;

 

  • ein Baubeginn erfolgt erst nach Genehmigung durch das Kultusministerium und Vorlage eines Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrages mit der MBA.

Der Vorschlag zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages wird auch durch Herrn Mischke – MBA - mitgetragen. Damit gehen nach Übergabe auch die Vermieterfunktionen auf die MBA über, Nachforderungen zum Gebäude werden damit ausgeschlossen,

 

Herr Richter stellt den Antrag des Oberbürgermeisters– entsprechend Beschlussfassung im Finanzausschuss – diesen Beschluss getrennt nach den Beschlusspunkten 1. und 2. abzustimmen.

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen: 0

 

 

Frau Späte kritisiert bezüglich dieser Vorlage die unzureichenden Informationen an die Stadträte/Fraktionen. Im Vorfeld des Stadtrates wird um schriftliche konkrete Zuarbeit an die Stadträte/bzw. Fraktionen gebeten.

Festlegung des OB: Übergabe des Protokollauszuges (Hauptausschuss 10.09.09) zu diesem Top an die Stadträte zur Vorbereitung auf die Stadtratssitzung.

Beschluss:

Ergänzter Beschlusstext:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 11 des Gebietsänderungsvertrages für den zukünftigen Ortsteil Theißen die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 469.000 €.

 

Diese Summe setzt sich für folgende Maßnahmen zusammen:

 

1. Ausbau Gehweg Birkenweg

119.000 € im Jahr 2010

 

2. Sanierungsmaßnahme Sekundarschule Theißen

150.000 € im Jahr 2010

200.000 € im Jahr 2011

 

 Mit dem Bau ist erst zu beginnen, wenn der Mietvertrag oder Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen ist und die Genehmigung für den Schulbetrieb vom Landesverwaltungsamt vorliegt.

Abstimmungsergebnis zum Punkt 1 des Beschlusses – 1

Abstimmungsergebnis zum Punkt 1 des Beschlusstextes – 1. Ausbau Gehweg Birkenweg:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     7

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

 

 

Abstimmungsergebnis zum Punkt 2 des Beschlusstextes – 2. Sanierungsmaßnahme Sekundarschule Theißen:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     3

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    4

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0