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Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Steinbrüchener Straße - Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0088/09 Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Steinbrüchener Straße - Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Nach umfassender Diskussion erfolgt die Festlegung, dass der Beschlusstext um die Flurstücke 2/105, 2/106, 2/107 ergänzt wird, mit der Maßgabe, dass die Baugrenze in der Flurgrenze 2/107 festzusetzen ist

Nach umfassender Diskussion erfolgt die Festlegung, dass der Beschlusstext um die Flurstücke 2/105, 2/106, 2/107 ergänzt wird, mit der Maßgabe, dass die Baugrenze in der verlängerten Flurgrenze 2/107 festzusetzen ist.

Geänderter Beschluss:

Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke: 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 2/105, 2/106, 2/107, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1 der Flur 2) im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

Eine Begründung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  12

davon anwesend:    12

Ja-Stimmen:     12

Nein-Stimmen:      0

Stimmenthaltungen:      0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0