Auszug - Ausbau der Zeitzer Straße und des Stockhausener Weges in der Ortslage Bockwitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
5. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | V/STR/65/0055/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 10.12.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0055/09 Ausbau der Zeitzer Straße und des Stockhausener Weges in der Ortslage Bockwitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Hoch- und Tiefbauamt SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Herr Heller kommt hinzu, ab 18.20 Uhr sind 35 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0055/1012/09:
Der Stadtrat Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 10. 12. 2009 den Ausbau der Zeitzer Straße und des Stockhausener Weges in der Ortslage Bockwitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wurden die Zeitzer Straße und der Stockhausener Weg in Bockwitz mit Beschluss - Nr. IV /GWÜ/020/0026/06 teilweise als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) und teilweise als Anliegerstraße klassifiziert.
Auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Würchwitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung in 4 Abschnitten beschlossen.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 35
Ja-Stimmen: 35
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0