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Auszug - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz (Verwaltungskostensatzung) ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste  

5. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 10.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0143/09 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz (Verwaltungskostensatzung)
ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

Herr Dr

Herr Dr. Pröve (Fraktion Die Linke.):

Folgende Antragstellung:

Die Vorlage wird in die Verwaltung zurück verwiesen, da

1.      ein Vergleich von bisherigen und neuen Gebühren in der Synopse fehlt,

2.      im § 5 zu ergänzen ist:

Gebühren werden nicht erhoben für:

Punkt 7:  Inhaber des Sozialpasses bei Leistungen für deren Eigenbedarf

§ 10 ist für die Allgemeinheit deutlicher zu formulieren.

Abstimmung der Antragstellung:

Ja-Stimmen:     13          Nein-Stimmen:     14          Enthaltungen:     8

Ablehnung der Antragstellung.

 

In der weiteren Diskussion wird von Herrn Heller (Vorsitzender der Fraktion Die Linke.) noch einmal betont, dass seine Fraktion die beantragte Härtefallklausel in der Satzung haben möchte und der zweite Punkt zur Klarstellung dienen kann.

Der Punkt 7 soll so in dieser Form zur Abstimmung kommen.

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige/KPD) stellt den Antrag:

Namentliche Abstimmung.

Abstimmung der Antragstellung:

Ja-Stimmen:     14          Nein-Stimmen:     15          Enthaltungen:     4

Ablehnung der Antragstellung.

 

 

Am Ende der Diskussion lässt der Vorsitzende über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/10/0143/1012/09:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   35 

Ja-Stimmen:    11    

Nein-Stimmen:   13 

Stimmenthaltungen:   11 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

Ablehnung. 

 

 

 

Nach der Abendbrotpause, Veränderung der Anwesenheit:

Herr Dr. Röhler hat die Sitzung verlassen, ab 19.40 Uhr sind 34 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister) informiert:

Gegen den nicht gefassten Beschluss im TOP 17 muss der Oberbürgermeister wegen Rechtswidrigkeit in Widerspruch gehen. Ebenso liegt ein Abstimmungsfehler vor, da über die Aufnahme des Punktes 7 keine Abstimmung vorgenommen wurde.