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Auszug - Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des 5. Stadtrates Nr. IV/STR/10/0143/09 vom 10. 12. 2009 - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz (Verwaltungskostensatzung) - ausgearbeitet von: Fachbereich Zentrale Dienste, Büro Sitzungsdienst  

6. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:V/STR/10/0163/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0163/09 Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des 5. Stadtrates Nr. IV/STR/10/0143/09 vom 10. 12. 2009 - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz (Verwaltungskostensatzung) - ausgearbeitet von: Fachbereich Zentrale Dienste, Büro Sitzungsdienst
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Büro Sitzungsdienst
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

Herr Dr

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Eschner kommt hinzu, ab 18.00 Uhr sind 36 Mitglieder anwesend.

 

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister) stellt den Antrag:

Der Tagesordnungspunkt 9 ist in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 10 gemeinsam aufzurufen.

Abstimmung zur Antragstellung:

Ja-Stimmen:     32          Nein-Stimmen:     2          Enthaltungen:     2

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  

davon anwesend:    

Ja-Stimmen:     

Nein-Stimmen:    

Stimmenthaltungen:    

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: