Auszug - 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 18 | Beschluss: | V/STR/32/0068/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.01.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/32/0068/09 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | FB Recht und Ordnungswesen | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Wird neu TOP 15.
Veränderung der Anwesenheit:
Herr Gentsch kommt hinzu, ab 18.10 Uhr sind 37 Mitglieder anwesend.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/32/0068/2801/09:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2010 die nachfolgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung:
4. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
in der Stadt Zeitz vom 16.12.1999
- Straßenreinigungsgebührensatzung -
Auf Grund der §§ 3, 6 und 157 der Gemeindeordnung (GO LSA) für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), §§ 47, 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und §§ 2, 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 28.01.2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 6 Gebührenhöhe
erhält folgende Fassung:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:
Reinigungsklasse A 1
Fußgängerzone Flächenreinigung
(Reinigung 3x wöchentlich) 19,68 €
Reinigungsklasse A 2
überwiegend Durchgangs- und
Geschäftsverkehr
(Reinigung 3x wöchentlich) 9,84 €
Reinigungsklasse B
Durchgangs- und Ortsverkehr
(Reinigung 1x wöchentlich) 3,24 €
Reinigungsklasse C 1
Orts- und Anliegerverkehr
(Reinigung 1x14-täglich) 1,68 €
Reinigungsklasse C 2 0,00 €
In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 37
Ja-Stimmen: 25
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 10
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0