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Auszug - 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen  

6. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 18 Beschluss:V/STR/32/0068/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/32/0068/09 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung)
ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:FB Recht und Ordnungswesen
Federführend:Bürgermeisterin   

Wird neu TOP 15

Wird neu TOP 15.

 

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Gentsch kommt hinzu, ab 18.10 Uhr sind 37 Mitglieder anwesend.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/32/0068/2801/09:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2010 die nachfolgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung:

 

 

4. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

in der Stadt Zeitz vom 16.12.1999

-  Straßenreinigungsgebührensatzung  -

 

Auf Grund der §§ 3, 6 und 157 der Gemeindeordnung (GO LSA) für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), §§ 47, 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und §§ 2, 5 des Kommunalabgabengesetzes  für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 28.01.2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

§ 6 Gebührenhöhe

erhält folgende Fassung:

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:             

 
             
Reinigungsklasse A 1

Fußgängerzone Flächenreinigung

(Reinigung 3x wöchentlich)              19,68 €

             

Reinigungsklasse A 2

überwiegend Durchgangs- und

Geschäftsverkehr

(Reinigung 3x wöchentlich)              9,84 €                           

 

Reinigungsklasse B

Durchgangs- und Ortsverkehr

(Reinigung 1x wöchentlich)              3,24 €

             

Reinigungsklasse C 1

Orts- und Anliegerverkehr

(Reinigung 1x14-täglich)              1,68 €                           

 

Reinigungsklasse C 2              0,00 €
             
In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt  am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  41  

davon anwesend:   37 

Ja-Stimmen:    25 

Nein-Stimmen:     2 

Stimmenthaltungen:   10 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0