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Auszug - Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Recht und Ordnungswesen  

6. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19 Beschluss:V/STR/BM/0162/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/BM/0162/09 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: Fachbereich Recht und Ordnungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Bürgermeisterin   

Neu TOP 16

Wird neu TOP 16.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/BM/0162/2801/09:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2010 die Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Zeitz.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  41  

davon anwesend:   37 

Ja-Stimmen:    37 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0