Auszug - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz - Verwaltungskostensatzung (Neufassung) ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 10 | Beschluss: | V/STR/10/0169/10 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.01.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/10/0169/10 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz - Verwaltungskostensatzung (Neufassung) ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/10/0169/2801/10:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 36
Ja-Stimmen: 30
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 5
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0