Auszug - Beschluss zur Einführung des Systems der doppelten Buchführung ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 02.03.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0207/10 Beschluss zur Einführung des Systems der doppelten Buchführung ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen SG Steuern | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Zeitz ab dem 01.01.2013 mit der Erfassung ihrer Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung beginnt und zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufstellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Herr Weißbrodt: Wer übernimmt die Bewertung der Gebäude?
Frau Knorr: Für die Erfassung der Gebäude und des Infrastrukturvermögens steht befristet eine Bauingenieurin aus dem Fachbereich technisches Zeitz zur Verfügung.
Herr Schröder: Kann dem Protokoll die Richtlinie für die Bewertung von Grund und Boden, Gebäude und Infrastrukturvermögen anfügen kann.
Frau Knorr: Die Richtlinie ist sehr umfangreich. Nachzulesen ist sie im Ministerialblatt des Landes Sachsen – Anhalt Nr. 22 vom 02.06.2006 „Runderlass Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten“.
Herr Gentsch: Zum Ende des Jahres sollte der aktuelle Stand dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0