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Vorlage - V/STR/20/0207/10  

Betreff: Beschluss zur Einführung des Systems der doppelten Buchführung
ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
02.03.2010 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.03.2010 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/20/0207/10)

Der Stadtrat beschließt, dass die Doppik in der Stadt Zeitz ab 01

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Zeitz ab dem 01.01.2013 mit der Erfassung ihrer Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung beginnt und zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufstellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                          MBl. LSA Nr. 50 v. 06.12.2004, GemHVO Doppik v.

                                                           30.03.2006 (GVBl. LSA Nr. 13/2006 v. 5.4.2006)

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/0235/2209/05 und IV/STR/OB/1328/0307/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

 

Begründung:

 

 

Allgemeines

 

Das doppische Haushaltswesen stellt eine grundlegende Umstellung des kommunalen Rechnungswesens dar, durch das die Kommunen erstmalig durch eine eigene Bilanz einen vollständigen Überblick über ihr Vermögen und ihre Schulden erhalten. Die doppische Erfassung von Erträgen und Aufwendungen ermöglicht eine periodengenaue Ermittlung des Ergebnisses. Es kann festgestellt werden, ob sich in der Rechnungsperiode das Vermögen der Kommune vermehrt oder vermindert hat. Ziel ist es, langfristig das Vermögen der Kommune zu erhalten und möglichst zu mehren. Eine Belastung nachfolgender Generationen soll vermieden werden.

 

Gleichzeitig wird durch die einheitliche Haushaltsführung von Kernhaushalt und den Sondervermögen wie Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften ein Gesamtüberblick über das kommunale Vermögen ermöglicht.

 

Das Kostenbewusstsein in der Verwaltung wird gestärkt, wenn eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann. Diese Daten liefert das doppische Rechnungswesen. Die integrierte Kosten- und Leistungsrechnung ermöglicht einen umfassenden Überblick, welchen Aufwand kommunale Leistungen verursachen.

 

Die Einführung der Doppik ist eine vom Gesetz vorgegebene Aufgabe. Der spätmöglichste Zeitpunkt zur Einführung der Doppik in den Kommunen wurde auf den 01.01.2013 festgesetzt.

 

 

Sachstand der Vorbereitungen in der Stadt Zeitz

 

Am 22.09.2005 fasste der Stadtrat der Stadt Zeitz den Beschluss, ab 01.01.2009 mit der Erfassung ihrer Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu beginnen und zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

 

Es zeigte sich, dass dies unter anderem durch die Gebietsreform nicht realisierbar war.

 

Die Gemeinden Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz und Pirkau wurden zum

01.07.2009 eingemeindet. Die Haushalte wurden bis zum Jahresende separat geführt. Ab dem 01.01.2010 gehören auch die Gemeinden Theißen und Luckenau zur Stadt Zeitz. Ab diesem Zeitpunkt wird ein gemeinsamer städtischer Haushalt geführt. Hierzu war es notwendig, die ehemaligen Haushaltspläne der Gemeinden mit dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz abzugleichen und neue Haushaltsstellen einzurichten. Eine gleichzeitige Einführung der Doppik mit neuen Gliederungen in Produkt- und Kontenplänen wäre praktisch nicht umsetzbar gewesen.

Deshalb wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 03.07.2008 vorsorglich der Einführungstermin zunächst aufgehoben.

 

Neben dieser Tatsache zeigt sich aber auch, dass der momentan erreichte Arbeitsstand noch nicht ausreichen würde, um 2010 oder 2011 die Doppik einzuführen.

 

Folgende Schritte sind notwendig:

Erfassung und Bewertung der Aktiva (Anlagevermögen einschließlich der Abschreibungen und Umlaufvermögen)

Erfassung und Bewertung der Passiva (z.B. Sonderposten, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Rücklagen, Kredite, Zuwendungen)

Aufbau der Anlagebuchhaltung

Zuordnung der Haushaltsstellen zum Produktrahmenplan und Produktplan unter Berücksichtigung der Organisationsstruktur

Erarbeitung der Transformationsmatrix

Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung

Erarbeitung des doppischen Haushaltsplanes, bestehend aus Ergebnisplan, Finanzplan, Teilplänen und dem Stellenplan

Schulung aller Haushaltssachbearbeiter

Technische und sachliche Umstellung auf die Doppik

Erstellen der Eröffnungsbilanz

 

 

Bereits erledigte Aufgaben – Stand Februar 2010

 

Erfassung und Bewertung des Vermögens von Geußnitz

Erfassung und Bewertung eines Teils des Vermögens von Zeitz (erfasst wurden Straßen, Wege, Plätze einschließlich Nebenanlagen außer Brücken, ca. 10 % der Gebäude, das gesamte bewegliche Vermögen, Grund und Boden) 

 

Folgende Arbeiten sind noch zu erledigen:

 

 

Aufgabe

Termin

Erfassung und Bewertung des Zeitzer Vermögens

 

Unbewegliches Vermögen

Grund und Boden

Gebäude

Infrastrukturvermögen/Brücken

 

31.03.2010

31.12.2010

30.06.2010

Bewegliches Vermögen

erledigt

Erfassung und Zuordnung der Sonderposten (Zeitz)

Zuwendungen

Beiträge

 

31.12.2010

31.12.2010

Erfassen und Bewerten des unbeweglichen Anlagevermögens der Gemeinde  Geußnitz

 

erledigt

Erfassen und Bewerten des Anlagevermögens von Kayna, Würchwitz, Theißen, Nonnewitz, Pirkau und Luckenau

 

Unbewegliches Vermögen

Grund und Boden

Gebäude

Infrastrukturvermögen

 

31.12.2011

31.12.2012

31.12.2012

Bewegliches Anlagevermögen

erledigt

Erfassen und Zuordnung der Sonderposten

31.12.2010

Aufbau und Einrichtung der Anlagenbuchhaltung

 

Festlegung eines Anlageplanes

erledigt

Erarbeitung eines Inventurrichtlinie

erledigt

Erstellung und Fortschreibung der Anlageartenliste

laufend

Erstellen der Abschreibungstabellen

laufend

Aufbau der Inventarisierung der Vermögenswerte

laufend

Erarbeitung der Produkte

 

Erfassung der Organisationsstruktur der Verwaltung

30.06.2011

Festlegung von Produkten und Produktgruppen

30.06.2011

Festlegung der Berichtsstruktur

30.06.2011

Datenüberleitung von der Kameralistik zur Doppik

 

Anpassung des Kontenrahmens

31.12.2011

Erarbeitung der Transformationsmatrix

31.12.2011

Zuordnung der Haushaltsstellen zu den Sachkonten

31.12.2011

 

Einrichtung einer Kosten- u. Leistungsrechnung

 

Zuordnung von Kostenstellen

31.12.2012

Erarbeitung von Abrechnungsbögen für interne Leistungsverrechnung

30.06.2012

Einrichtung der Anlagenrechnung

31.12.2012

Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens

31.12.2012

Schulungskonzept Doppik

 

Schulung des Projektteams

31.12.2010

Schulung aller Haushaltssachbearbeiter, Veranlagung, Kasse, Haushalt

bis I. Quartal 2013

Spezialschulungen Buchhaltung/Bilanz

2011/2012

Erarbeitung des doppischen Haushaltsplanes, bestehend aus Ergebnisplan, Finanzplan, Teilplänen und dem Stellenplan

 

bis 31.12.2012

Technische und sachliche Umstellung auf die Doppik

I Quartal 2013

Erstellung der Eröffnungsbilanz

30.06.2013

 

Hinweis: Die grau unterlegten Termine sind personell noch nicht abgesichert

 

Im Sachgebiet Haushalt erfolgt seit dem 01.01.2009 die laufende Erfassung der Werte der kommunalen Vermögensverwaltung in das Haushaltsprogramm (Anlagenbuchhaltung). Die Stabsstelle Doppik ist innerhalb des Fachbereiches Finanzen dem Sachgebiet Steuern seit September 2009 neu unterstellt worden. Neben der Sachgebietsleiterin Steuern stehen nun wieder zwei Mitarbeiterinnen zur Verfügung, welche zunächst für die weitere Erfassung und Bewertung des gesamten Anlagevermögens und der Sonderposten zuständig sind.

 

Durch das Verwaltungshilfsprogramm des Landes Sachsen – Anhalt konnte für zwei Jahre, bis zum 31.12.2010, eine Absolventin finanziert werden. Aufgrund des immensen Arbeitsaufwandes soll erneut im Juni diesen Jahres die Möglichkeit genutzt werden, aus diesem Programm eine weitere Absolventin befristet einzustellen.

 

Weiter wurde befristet für ein Jahr aufgrund des personellen Mehrbedarfes im Sachgebiet Haushalt ab dem 01.01.2010 eine Absolventin der Hochschule Harz mit Projekterfahrung auf dem Gebiet der Doppik eingestellt. 

Diese Mitarbeiterin ist ebenfalls der Stabsstelle Doppik zugeordnet, bildet aber eine weitere Schnittstelle zwischen konzeptioneller Vorleistung und praktischer Umsetzung im Sachgebiet Haushalt.

Hauptsächlich geht es um die Einführung des Produkthaushaltes und die Vorbereitung der zentralen Buchhaltung.

 

Bei der gesamten Arbeit der Stabsstelle ist die Mitwirkung der jeweiligen Fachbereiche unumgänglich, genauso wie die Schaffung der technischen Voraussetzungen.

Der Stadt Zeitz steht mit der Software von H & H bereits ein doppikfähiges Haushaltsprogramm zur Verfügung, mit welchem z. Z. kameral gebucht wird. Der Umstellungsprozess auf die Doppik soll vom Softwareanbieter in 2012 begleitet werden.

 

Der Umstellungsprozess auf das Neue Kassen- u. Haushaltsrecht ist ein Prozess, an dem die gesamte Verwaltung zu beteiligen ist, da sie ab 2013 dann auch Anwender des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) ist.

 

Eine umfassende Schulung aller Haushaltssachbearbeiter und Mitarbeiter im Fachbereich Finanzen ist für 2012 und das erste Quartal 2013 vorgesehen, um die Umstellung reibungslos durchführen zu können.