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Auszug - Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"  

8. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/OB/0206/10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/0206/10 Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   

Beschluss:

Der Oberbürgermeister erläutert die Notwendigkeit der Satzungsänderung wegen der Umsetzung der kommunalaufsichtlichen Auflage, den AZV Maibachtal bis zum 30.06.2010 zum 01.01.2010 aufzulösen und das Gebiet des früheren AZF in den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzugliedern. Dabei folgt der Aufgabe vorerst auch das bisherige Personal nach § 613a BGB. Es folgt eine kurze und intensive Diskussion, bei der der Oberbürgermeister alle Rückfragen beantwortete.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/OB/0206/1103/10:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 11.03.2010 die Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   40 

Ja-Stimmen:    23 

Nein-Stimmen:   12 

Stimmenthaltungen:     5 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0