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Auszug - Teilweiser Widerspruch zu Auflagen im Zusammenhang mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009; Genehmigung des Widerspruchs des Oberbürgermeisters ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste  

8. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19 Beschluss:V/STR/10/0216/10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0216/10 Teilweiser Widerspruch zu Auflagen im Zusammenhang mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009; Genehmigung des Widerspruchs des Oberbürgermeisters
ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/10/0216/1103/10:

Der Stadtrat beauftragte den Oberbürgermeister, gegen den Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 07.10.2009 zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009, teilweise Widerspruch einzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   40 

Ja-Stimmen:    29 

Nein-Stimmen:     8 

Stimmenthaltungen:     3 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0