Auszug - Teilweiser Widerspruch zu Auflagen im Zusammenhang mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009; Genehmigung des Widerspruchs des Oberbürgermeisters ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 19 | Beschluss: | V/STR/10/0216/10 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 11.03.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/10/0216/10 Teilweiser Widerspruch zu Auflagen im Zusammenhang mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009; Genehmigung des Widerspruchs des Oberbürgermeisters ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/10/0216/1103/10:
Der Stadtrat beauftragte den Oberbürgermeister, gegen den Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 07.10.2009 zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009, teilweise Widerspruch einzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 40
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 8
Stimmenthaltungen: 3
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0