Auszug - Entlastung des Bürgermeisters zur Jahresrechnung für das Jahr 2007 für die Gemeinde Luckenau ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 01.06.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0288/10 Entlastung der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung für das Jahr 2007 für die Gemeinde Luckenau ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen SG Haushalt | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
1. Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung für das Jahr 2007 der ehemaligen
Gemeinde Luckenau.
2. Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung der
ehemaligen Gemeinde wird der Bürgermeisterin die Entlastung gemäß
§ 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt erteilt.
Frau Späte wird sich der Abstimmung dieser Vorlage und aller folgenden enthalten, da die Jahresrechnungen nicht vorliegen.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinderäte in den jeweiligen Gemeinden den Jahresrechnungen bereits zugestimmt haben und hier nur der Formfehler bei der Abstimmung geheilt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0