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Auszug - Entlastung des Bürgermeisters zur Jahresrechnung für das Jahr 2007 für die Gemeinde Luckenau ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0288/10 Entlastung der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung für das Jahr 2007 für die Gemeinde Luckenau
ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Beschluss:

Beschluss:

 

1. Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung für das Jahr 2007 der ehemaligen

    Gemeinde Luckenau.

 

2. Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung der

    ehemaligen Gemeinde wird der Bürgermeisterin die Entlastung gemäß

    § 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt erteilt.

 

Frau Späte wird sich der Abstimmung dieser Vorlage und aller folgenden enthalten, da die Jahresrechnungen nicht vorliegen.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinderäte in den jeweiligen Gemeinden den Jahresrechnungen bereits zugestimmt haben und hier nur der Formfehler bei der Abstimmung geheilt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    6 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   1 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0