Auszug - Entlastung der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung für das Jahr 2007 für die Gemeinde Geußnitz ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 27 | Beschluss: | V/STR/20/0302/10 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.06.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 22:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0302/10 Entlastung der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung für das Jahr 2007 für die Gemeinde Geußnitz ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/20/0302/1706/10
1. Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung für das Jahr 2007 der ehemaligen
Gemeinde Geußnitz.
2. Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung der
ehemaligen Gemeinde wird der Bürgermeisterin die Entlastung gemäß
§ 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 33
Ja-Stimmen: 33
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0