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Auszug - Allgemeine Anfragen  

12. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 25
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 30.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Folgende Fragen und Antworten:

Folgende Fragen und Antworten:

 

Frau Eschner (SPD-Fraktion):

Frage bezüglich Überführung der Kindertagesstätten in freie Trägerschaft:

Wurde dem Ergebnis der in zwei Wochen stattfindenden Beratung schon vorweg gegriffen?

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Im Hauhaltskonsolidierungskonzept ist dieser Punkt im Moment ohne die Benennung von irgendwelchen Summen mit vorgesehen. Es wird keiner Beratung vorweg gegriffen. Hier wird nichts übereilt. Es ist nicht davon auszugehen, dass irgendeine Entscheidung noch in diesem Jahr Ihnen irgendwo aufgenötigt wird. Eine Auswertung der geführten Gespräche mit den Leiterinnen wird es geben. Von Seiten des Oberbürgermeisters gibt es im Moment keine Maßgabe, in welchem Umfang eine Überführung in freie Trägerschaft sein könnte. Hier erinnert der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, an seine Aussage, eine bestimmte Kinderzahl über 400 sei wirtschaftlich sinnvoll. Der Oberbürgermeister hat nicht gesagt, dass daraus abgeleitet wird, alle Einrichtungen. Auch das ist völlig offen.

-          Ein Beirat von wohl maximal 10 Personen sollte paritätisch aus mehreren Interessengruppen zusammengesetzt sein wie zum Beispiel:

               . aus Beschäftigten des Bereiches,

               . aus Vertretern des Elternkuratoriums aus den Kindereinrichtungen,

               . aus Mitgliedern des Bildungsausschusses,

               . aus Verantwortlichen der Verwaltung.

 

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR-Unabhängige/KPD)

Fragen zur Errichtung einer christlichen Schule hinter dem Steinsgraben:

-          Welche Fragen sind in diesem Komplex noch offen und bis zu welchem Termin zu klären?

-          Wann kann ein möglicher Antrag auf Aufheben des Beschlusses erfolgen?

-          Wird die Verwaltung termingerecht einen evtl. Antrag zur Beschlussaufhebung einbringen oder wird das aus dem Stadtrat erfolgen müssen?

-          Wer bezahlt, wie viel wird die Stadt Zeitz dort mit finanzieren?

Die Beantwortung der Fragen kann schriftlich erfolgen.

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, sagt hier eindeutig, dass eine Beantwortung im öffentlichen Teil keinesfalls erfolgt und für eine schriftliche Beantwortung die Zeit noch nicht reif ist. Zusammenkunft aller Verantwortlichen erfolgt am 11. Oktober 2010.

 

Herr Hörig stellt weitere Fragen:

-          Wann wird die Elsterroute qualifiziert?

-          Wann wird der Wanderweg (Babyweg) begehbar gemacht?

-          Touristische Attraktionen – Wann erfolgt eine Veranstaltung in Zeitz?

-          Wann wird der Ratskeller wieder historisch sein?

 

 

Herr Schröder (stellv. Vorsitzender Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI):

Frage:

Ist es zutreffend, dass am 02. 09. 2010 eine Beratung unter Leitung des Landrates stattgefunden hat zur Bildung eines großen Verbandes im Abwasserbereich im Raum Zeitz?

Zweite Frage daran anschließend:

Welche Ergebnisse liegen zu dem gefassten Beschluss zur Untersuchung über die Bildung eines großen Abwasserzweckverbandes vor?

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Zur 2. Frage:

Hierzu wird vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze, ausgeführt, dass er diesen Auftrag aufgrund auch des hohen finanziellen Aufwandes gestoppt hat. In der Verbandsversammlung Weiße Elster/Hasselbach Thierbach erfolgt gegenwärtig die Vergabe der Betriebsführung aufgrund einer Ausschreibung, welche für 20 Jahre vorgesehen sein soll.

Weitere Schritte machen erst nach Vorliegen der Ergebnisse zur Ausschreibung Sinn.

Die weiteren Vorgänge werden weiter verfolgt.

Zur 1. Frage:

Hierzu wird vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze, ausgeführt, dass es nicht zutreffend ist, dass es eine Beratung mit dem Landrat mit dem Ziel gab, den Großverband zu bilden.

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, führt hierzu weiter aus:

Der Ausgangspunkt war, dass der Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach dem Oberbürgermeister vorgeschlagen hatte, eine außerordentliche Kündigung gegenüber den Stadtwerken für die Betriebsführung auszusprechen. Dieses hat der Oberbürgermeister abgelehnt, weil die Folgen für die Stadt erheblich negativ wären. In einem Verständigungsgespräch mit dem Landrat und auch Vertretern des Verbandes wurden die Fragen erörtert, wie könnte es denn gehen und es die Verständigung dazu gab, in einer weiteren Beratung beim Landkreis unter Beteiligung von Landesbehörden dann über die Frage zu sprechen, beim Land evtl. eine Förderung eines neuen Wirtschaftlichkeitsgutachtens für einen so genannten Großverband zu beantragen. Der Oberbürgermeister durfte dort erfahren, dass es dieses schon einmal 2007 als Thema gegeben hat. In der Beratung wurde dem Oberbürgermeister gesagt, Zeitz hätte es blockiert.

Zwischenzeitlich hat der Oberbürgermeister in der Verwaltung erfahren, dem war nicht so, die Stadt hat zugestimmt.  Damals ist diese Untersuchung 2007 zur Aktualisierung bezogen auf 2002 nicht weiter geführt worden. Wir sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass wir diese Weiterführung mit Förderung beantragen wollen.

Das ist der konkrete Arbeitsstand.

 

 

Frau Späte (Vorsitzende der CDU-Fraktion):

Frau Späte schließt an den obigen Fragenkomplex wie folgt an:

„Ich frage Sie, ob Sie persönlich an dem seit langem vorbereiteten und von vielen auch gewünschten Gespräch teilnehmen werden, welches Mitte Oktober stattfinden soll, an dem das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt teilnimmt, der Landkreis und die beteiligten Bürgermeister der Städte und Gemeinden, die innerhalb des möglichen größeren Zweckverbandes liegen?“

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Da dieser Termin hauptsächlich nach dem Kalender des Landrates und des Landesverwaltungsamtes festgelegt wurde, wird der Bürgermeister, Herr Otto, daran teilnehmen, da sich der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, im Urlaub befindet.

Bei der Festsetzung des Termins war dies bekannt.